Es ist möglich: Mit 2 G zum Parkleuchten in die Gruga

Beliebte Abendveranstaltung läuft vom 29. Januar bis zum 6. März

0 17.01.2022

ESSEN. Vom 29. Januar bis zum 6. März wird der Grugapark wieder in einem besonderen Licht erstrahlen. Bereits zum 12. Mal heißt es "Licht an!" zwischen Haupteingang und Mustergartenanlage. Die Vorfreude ist besonders groß, da das Parkleuchten in 2021 coronabedingt pausieren musste. Dieses Jahr wird das Parkleuchten unter entsprechenden Coronaschutzmaßnahmen ermöglicht, für den Besuch wird ein gültiger 2G-Nachweis notwendig sein.

Für das Parkleuchten ist auch in diesem Jahr Art Director Wolfgang Flammersfeld verantwortlich, der wieder zahlreiche Lichtobjekte und Videoprojektionen mit nach Essen bringt. Vor zwei Jahren zählten beispielsweise die Pinguine zu den Publikumslieblingen – in der gleichen Bauweise wurden nun Giraffen angefertigt.

Höhepunkte beim diesjährigen Parkleuchten sind unter anderem ein XXL-Peace-Zeichen auf dem Boden der Dahlienarena sowie das „magische Quadrat“, in dessen großen Kubus Spiegelungen den Betrachtern eine Unendlichkeit vorgaukeln. Außerdem wird die Kranichwiese über mehrere 100 Meter zum "Wellenbad" – mit gebogenen Metallstreifen, die beidseitig durch LED-Technik leuchten.

Öffnungszeiten

Die abendliche Illumination wird jeweils zum Einbruch der Dunkelheit eingeschaltet. Der Sondereintritt gilt für alle Besucher*innen des Grugaparks ab 16 Uhr, die 2G-Kontrolle erfolgt montags bis freitags ab 15 Uhr und samstags und sonntags ab 14 Uhr und gilt dann für den Zugang in den gesamten Park - unabhängig von dem Besuch des Parkleuchtens. Von Sonntag bis Donnerstag geht das Parkleuchten bis 21 Uhr, freitags und samstags bis 22 Uhr. Einlass-Ende ist jeweils eine Stunde vor Ende der täglichen Beleuchtungs-Kunstaktion.

Sondereintritt

Ab 16 Uhr kostet der Eintritt in den Grugapark für Erwachsene 7 Euro, für Kinder von 6 bis 15 Jahre 2,50 Euro. Mit der Grugapark-Jahreskarte ist der Eintritt frei.

Eingänge

Der Zugang zum Parkleuchten ist ab 16 Uhr über den Haupteingang, den Eingang Orangerie und den Eingang Mustergärten möglich. Dauerkartendrehkreuze sind aufgrund der erforderlichen 2G-Kontrolle für die Dauer des Parkleuchtens nicht nutzbar.

Coronaschutzmaßnahmen

Für den Zutritt gilt die 2G-Regelung für Besucher*innen ab 16 Jahren. Geimpfte und Genesene müssen an den Eingängen die entsprechenden Nachweise und ein Ausweisdokument vorlegen. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre erhalten unter Vorlage ihres Schüler*innenausweises Zutritt. Kinder bis zum Schuleintritt sind Genesenen und Geimpften gleichgestellt. Das Tragen einer medizinischen Maske ist auf der Ausstellungsfläche selbst nicht verpflichtend, jedoch in Warteschlangen, in den Eingangs- und Kassenbereichen, an den Gastronomieständen sowie in Gebäuden (z.B. Toiletten). Mit Wartezeiten ist vor allem an den Wochenenden zu rechnen. Da sich aufgrund der dynamischen Lage der Pandemie Regelungen während des Parkleuchtens ändern können, sich vor ihrem Besuch auf www.grugapark.de über aktuelle Maßnahmen zu informieren.

Zum Foto: Das Archivbild stammt aus dem Jahr 2019

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