Es darf wieder geböllert werden

Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern – Stadt Essen mahnt zur Vorsicht

0 27.12.2022

ESSEN. Silvester naht: Wann darf wo wieder geböllert werden? Die Stadtverwaltung informiert.

In diesem Jahr gibt es keine coronabedingten Einschränkungen. Für den Einzelhandel gilt: Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II, also die üblichen Feuerwerkskörper, dürfen nur vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden.

Feuerwerk abzubrennen oder zu zünden ist ohne Genehmigung nur am 31. Dezember sowie 1. Januar erlaubt. Im Zeitraum 2. Januar bis 30. Dezember darf Feuerwerk grundsätzlich nur mit Sondergenehmigung gezündet werden. Verstöße gegen diese Regelungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Stadt appelliert, kein Feuerwerk zu zünden

In Essen wird es also kein Zündverbot für Silvesterfeuerwerk auf ausgewählten Plätzen im Stadtgebiet geben. Um die Zahl der Unfälle vor und in der Silvesternacht zu reduzieren und die Kapazitäten in den Krankenhäusern zu schonen, appelliert die Stadt Essen jedoch an ihre Einwohner aufs Feuerwerk zu verzichten.

Obwohl es kein generelles Zündverbot in Essen gibt, ist das Böllern nicht überall erlaubt:  Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist verboten.

Darüber hinaus dürfen Personen unter 18 Jahren Feuerwerkskörper der Klasse II grundsätzlich weder aufbewahren noch abbrennen. Eltern sollten im Interesse der Gesundheit ihrer Kinder darauf achten, dass diese nicht in Besitz von solchen Feuerwerkskörpern gelangen können. Leider sind Unfälle und Sachschäden, die bei unsachgemäßer Verwendung durch das Zünden von Feuerwerk entstehen, keine Seltenheit. Das Ordnungsamt bittet deshalb dringend, bei Verwendung die entsprechenden Hinweise auf den Verpackungen und Feuerwerkskörpern zu beachten.

Genutzte Feuerwerkskörper sollten generell im Restmüll entsorgt werden. Hinweise des Herstellers sind bei der Entsorgung aber unbedingt zu beachten. Bei der Entsorgung sollte sichergestellt werden, dass die genutzten Feuerwerkskörper nicht mehr brennen oder glimmen. Ungenutztes Feuerwerk darf nur nach entsprechender Vorbereitung entsorgt werden, sodass die Körper nicht mehr entzündlich sind. Die Stadtverwaltung bittet alle Bürger*innen, die Überreste der Feuerwerkskörper ordnungsgerecht zu entsorgen.

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