Elf Risikobäume müssen fallen

Fällungen sollen Menschen schützen

0 26.07.2022

ESSEN/BORBECK. Regelmäßig wird die Liste der zu fällenden Gefahrenbäume fortgeschrieben. In den folgenden Wochen müssen mit Stand heute (26.07.) 23 Risikobäume der Priorität 2 gefällt werden. Im Großraum Borbeck sind es dieses Mal elf abgestorbene Bäume.

eine Echte Mehlbeere (Sorbus aria) am Spielplatz Therbeckenring. Der Baum hat einen Lackporling
eine Echte Mehlbeere (Sorbus aria)
auf dem Spielplatz Antoniusstraße. Der Baum ist absterbend
eine Weide (Salix spp.) auf dem Spielplatz an der
Hopfenstraße. Der Grund: Einfaulungen/Spechtlöcher
eine abgestorbene Eiche (Quercus spp.)
an der Antoniusstraße
ein abgestorbener Weißdorn (Crataegus spp.)
auf dem Schulgrundstück der Realschule am Schloß
sonstiges abgestorbenes  Laubholz im Schlosspark
ein Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
Wüstenhöferstraße/Kesselstraße/Schölerpad. Der Grund: Rindenablösung/Druckzwiesel/Absterbend

ein weiterer Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) mit Rindennekrosen an der Ecke Schacht Neu Coeln /Weidkamp.anlage
eine abgestorbene Esche (Fraxinus excelsior)
an der Gerscheder Straße/Ecke Düppenberg
eine abgestorbene
Hasel - Baum-Hasel (Corylus colurna) an der Zugstraße/Dellwiger Straße

und eine abgestorbenen Birke (Betula spp.) am Sulterkamp/Alte Bottroper bis Hafenstraße

Die Stadt Essen unterscheidet zwischen Risikobäumen mit unterschiedlicher Dringlichkeit: Von Bäumen mit Priorität 1 geht eine akute Gefahr aus und sie müssen sofort gefällt werden. Risikobäume mit der Priorität 2 müssen innerhalb von 14 Tagen gefällt werden. Die betroffene Bezirksvertretung bekommt ebenfalls eine Information.

Darüber hinaus gibt es noch Risikobäume der Prioritätsstufe 3, die der Sommer- oder der Winterfällung zugeordnet werden. Wenn ein Baum so sehr geschädigt ist, dass nicht zu erwarten ist, dass er den ab Frühherbst zu erwartenden Windlasten widersteht, muss dieser noch außerhalb der Fällsaison im Rahmen der sogenannten Sommerfällung entnommen werden. Alle anderen Risikobäume der Stufe 3 werden innerhalb der Fällsaison von 1. Oktober bis 28. Februar des darauffolgenden Jahres im Rahmen der Winterfällung gefällt. Die Liste dieser Bäume geht als Vorlage im Herbst eines jeden Jahres zur Kenntnisnahme in die jeweiligen Bezirksvertretungen und sind im RatsInformationsSystem der Stadt Essen öffentlich einsehbar: https://ris.essen.de/

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