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0 28.05.2020
Der Rat der Stadt hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie im Rahmen der aktuellen Corona-Pandemie zu halbieren. Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, die Gebühren für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020 zeitlich befristet zu ändern.
Aktuell werden in Zone 1 (Toplage der Innenstadt) monatlich pro Quadratmeter 5 Euro, in Zone 2 (Randlagen der Innenstadt und Toplage der Mittelzentren) monatlich pro Quadratmeter 3,20 Euro sowie in Zone 3 im restlichen Stadtgebiet monatlich pro Quadratmeter 1,60 Euro berechnet. Nach der Anpassung sollen folgende Gebühren erhoben werden:
Die Reduzierung gilt für die Sondernutzungsgebühren für die Straßencafés und -restaurationen, Stehtische und ähnliche Außengastronomie.
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