Ehrenamtler bieten bedürftigen Senioren Fahrten zum Impfzentrum an

Eine Hilfsaktion des Kirchenkreises Essen - Weitere Infos am Telefon

0 23.01.2021

ESSEN. Seniorinnen und Senioren, die sich ab dem 8. Februar im zentralen Essener Impfzentrum in der Messehalle 4 impfen lassen wollen, aber für die Fahrt dorthin aus verschiedenen Gründen nicht den Öffentlichen Personennahverkehr oder ein Taxi nutzen können, werden auf Wunsch durch die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe des Kirchenkreises unterstützt.

„Viele Mitglieder unseres HelferTeams für Essen, das wir zu Beginn des ersten Lockdowns im Frühjahr gegründet haben, sind gern bereit, Impflinge nach vorheriger Absprache von zuhause abzuholen und mit dem eigenen Auto zur Impfung zu fahren“, bestätigt Michael Druen, der das Innovationsprojekt Ehrenamtsmanagement des Kirchenkreises leitet und die Nachbarschaftshilfe koordiniert. „Meine entsprechende Umfrage unter den aktiven Ehrenamtlichen ist auf sehr positive Resonanz gestoßen.“ Das Angebot richte sich an alle Essener Bürgerinnen und Bürger, die nicht mit dem ÖPNV zum Impfzentrum gelangen können, weil sie Angst haben, sich anzustecken und aufgrund ihres Alters oder einer Vorerkrankung zu einer Risikogruppe gehören und für die die Finanzierung einer Taxifahrt eine finanzielle Herausforderung darstellt. „Natürlich gibt es bei uns aber keine ‚Bedürftigkeitsprüfung‘ oder ähnliches, es muss keinerlei Nachweis über die Vermögensverhältnisse erbracht werden“, erläutert Michael Druen. „Wir können mittlerweile auf viele Erfahrungen zurückgreifen, die unsere Nachbarschaftshilfe während des ersten Lockdowns gesammelt hat und sind der Ansicht, dass dieses kostenlose Angebot sinnvoll und hilfreich für eine ganze Reihe von Bürgerinnen und Bürger ist.“

Die Fahrer und Fahrgäste sind während der Fahrt versichert; der Kirchenkreis sorgt für eine ausreichende Zahl an FFP2-Masken. „Die Fahrten können nur Fahrgästen angeboten werden, die keine akuten ansteckenden Erkrankungen haben und uns dies vor der Fahrt bestätigen. Auch die Fahrer selbst dürfen natürlich keine ansteckenden Erkrankungen haben.“ Alle Helfer kennen zudem die Bestimmung der Straßenverkehrsordnung, dass es beim Führen eines Fahrzeugs verboten ist, Hauben, Schleier oder Masken zu tragen, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verhüllen oder verdecken (§23 Absatz 4 Satz 1 StVO). „Wir gehen davon aus, dass eine Schutzmaske, die lediglich Mund und Nase bedeckt, in diesem Fall – wie auch in anderen Städten – toleriert wird bzw. entsprechende behördliche Kontrollen mit Fingerspitzengefühl und Augenmaß erfolgen“, sagt der Ehrenamtsmanager. Der Kirchenkreis konnte für das „HelferTeam für Essen“ Sponsoren gewinnen; aktuell wird das Projekt von der Aktion Mensch unterstützt. Deshalb erhalten die Fahrer vom Kirchenkreis Essen eine – voraussichtlich pauschale – Aufwandsentschädigung. Die Höhe wird derzeit noch geprüft. Ein Kilometergeld kann nicht abgerechnet werden.

Das Angebot wird solange aufrechterhalten, bis es eine andere, für die zu Impfenden kostenneutrale Regelung gibt – z.B. Taxigutscheine oder die Möglichkeit, sich eine Taxifahrt durch einen öffentlichen Kostenträger erstatten zu lassen. „Wir wissen um die prekäre Lage und Einnahmeverluste vieler Taxiunternehmen und wollen ihnen keine Konkurrenz machen.“

Kontakt für Hilfesuchende

Es ist sinnvoll, sich bereits vor Vereinbarung eines Impftermins beim HelferTeam für Essen nach möglichen Terminen für eine Fahrt zu erkundigen – vor allem, weil die Kapazitäten nicht unbegrenzt sind bzw. die Helferinnen und Helfer nicht zu jeder Uhrzeit bereitstehen. Für Anfragen steht Michael Druen, Leiter des Projekts Ehrenamtsmanagement des Kirchenkreises Essen und Koordinator der Nachbarschaftshilfe „HelferTeam für Essen“, Telefon 0201 2205-244 und 0176 58884702, zur Verfügung. Er informiert gerne über die genannten Bedingungen und Möglichkeiten.

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