Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) hat am Dienstagmittag bekanntgegeben, dass die am 23. April 2023 abgebrochene Partie zwischen dem FSV Zwickau und RWE mit 2:0 als gewonnen für Rot-Weiss Essen gewertet wird. Die Begegnung des 33. Drittliga-Spieltags war nach 45 Minuten beim Stand von 1:1 von Schiedsrichter Nicolas Winter abgebrochen worden, nachdem ihm beim Gang in den Spielertunnel ein Zwickauer Zuschauer den Inhalt eines vollen Bierbechers ins Gesicht geschüttet hatte. Auch Schiedsrichter-Assistent Felix Grund wurde teilweise davon auf dem Trikot getroffen.
Georg Schierholz, stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, erklärt: „Nach der geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den FSV Zwickau mit 0:2 als verloren zu werten. Zum einen hätte der FSV Zwickau den Schiedsrichter auf dem Weg in die Kabine besser schützen müssen. Zum anderen ist der Verein auch für seine Zuschauer verantwortlich und das Verschulden der Anhänger dem Verein zuzurechnen. Die Spielumwertung ist in Paragraph 18, Nummer 4, der Rechts- und Verfahrensordnung als Rechtsfolge eindeutig vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel ist daher nicht möglich.“
Durch die 2:0-Spielwertung bleibt Rot-Weiss Essen zwar weiterhin auf Position 15 in der Drittliga-Tabelle, der Abstand auf Platz 17 und somit die Abstiegszone beträgt nun jedoch bei 40 Punkten und vier auszuspielenden Partien acht Zähler.
Gegen das Urteil könnte der FSV Zwickau nun binnen 24 Stunden Einspruch beim DFB-Sportgericht einlegen.
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