Die Stadt gratulierte 339 betagten Einwohnern zum Geburtstag

Ehrung von Ehejubiläen erfolgt auf Antrag

0 02.02.2021

 

Die Stadt Essen gratuliert Jubilaren zu besonderen Geburts- oder Hochzeitstagen. Im Jahr 2020 freuten sich 106 Essenerinnen und Essener über öffentliche Glückwünsche zu ihrem vollendeten 90. Lebensjahr. Weitere 14 Jubilare wurden anlässlich ihres 95. Geburtstags geehrt und acht erhielten öffentliche Glückwünsche zum 100. Geburtstag. Vier überstiegen im Jahr 2020 das Alter von 100 Jahren, zwei feierten ihren 102. Geburtstag. Zwei Essener wurden 104 bzw. 107 Jahre alt. Insgesamt gratulierte die Stadt 339 Einwohnern.

Auch besondere Ehejubiläen würdigt die Stadtverwaltung. Allerdings nimmt die Zahl der Paare, die eine öffentliche Gratulation wünschen und einen entsprechenden Antrag stellen, augescheinlich ab. Über den gemeinsamen Ehrentag konnten sich 2020 fünf Essener Ehepaare freuen: Zwei Paare erhielten öffentliche Glückwünsche zur Goldenen Hochzeit. Zwei weitere Paare freuten sich über Glückwünsche zur Diamantenen Hochzeit und zum 65. Ehejubiläum, der Eisernen Hochzeit, konnte ein Paar öffentliche Glückwünsche der Stadtverwaltung entgegennehmen.

Ehrung von Altersjubiläen

Wer  80. Jahre alt wird, erhält eine Glückwunschkarte des Oberbürgermeisters. Ab dem 90. Geburtstag kommt - falls gewünscht - die Bezirksbürgermeisterin oder der Bezirksbürgermeister mit einem Blumenstrauß vorbei. Ab Vollendung des 100. Lebensjahres gratuliert neben dem Oberbürgermeister auch der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen. Zum 100. und ab dem 105. Geburtstag übersendet zusätzlich der Bundespräsident Geburtstagsglückwünsche.

Ehrung von Ehejubiläen

Ehrungen zu Ehejubiläen (ab Goldene Hochzeit) erfolgen nur auf Antrag. Diese Anträge werden unter Vorlage des Stammbuches bzw. der Heiratsurkunde entgegengenommen von

  • den jeweils zuständigen Bürgerämtern sowie Bezirksverwaltungsstellen,
  • dem Standesamt,
  • dem Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.

Die Anträge sollten bis spätestens vier Wochen vor den jeweiligen Jubiläen gestellt werden.

Zu Goldenen Hochzeiten und allen weiteren Ehejubiläen – sofern sie gemeldet werden – gratuliert der Oberbürgermeister. Überbracht wird dieses Glückwunschschreiben durch die zuständige Bezirksbürgermeisterin oder den zuständigen Bezirksbürgermeister. Es wird außerdem noch ein Blumenstrauß überreicht.

Zur Diamantenen Hochzeit wird dem Ehepaar zusätzlich eine Urkunde der Regierungspräsidentin oder des Regierungspräsidenten Düsseldorf übergeben. Ab der Eisernen Hochzeit werden noch Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Bundespräsidenten ausgehändigt.

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