Das Steigerlied ist jetzt bundesweit Immaterielles Kulturerbe 

0 16.03.2023

DÜSSELDORF. „Glück auf, Glück auf, der Steiger kommt“ – das Steigerlied gehört jetzt bundesweit zum Immateriellen Kulturerbe. Selbst nach dem Ende des Steinkohlebergbaus in Deutschland habe das Steigerlied, das zu vielfältigen Anlässen gesungen wird, seine identitätsstiftende Kraft nicht eingebüßt. Der von einer eingängigen Melodie begleitete Text spiegele die Lebenswelt der Bergleute wider und zeuge von Schaffenskraft, Solidarität und Optimismus, so die Begründung zum Beschluss der Kulturministerkonferenz. Sie stimmte am gestrigen Mittwoch, 15. März, in Berlin insgesamt drei Anträgen des Landes Nordrhein-Westfalen zu.  

Neben dem Steigerlied wurden auch die klassische deutsche Reitlehre und der Zirkus auf Antrag des Landes ins Bundesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Steigerlied, Reitlehre und Zirkus seien gesellschaftlich verankert, wandlungsfähig, offen sowie inklusiv und trügen zur kulturellen Vielfalt und Kreativität bei, so die Begründung der Landesjury für das Immaterielle Kulturerbe in Nordrhein-Westfalen und des Fachkomitees bei der Deutschen UNESCO-Kommission. Ina Brandes, Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen erklärte: „Zahlreiche, oft alltägliche Dinge, Gewohnheiten, Traditionen und Bräuche prägen das kulturelle Erbe Nordrhein-Westfalens – und ganz Deutschlands. Sie sind identitätsstiftend und schaffen ein Gefühl der Zusammengehörigkeit. Wir wollen diese Traditionen und Bräuche besonders für junge Menschen lebendig halten, sichtbar und zugänglich machen. Die Aufnahme ins Bundesverzeichnis ist ein Zeichen der großen Wertschätzung dieser Bräuche und Traditionen.“

Insgesamt hat die KMK mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien 13 neue Einträge bestätigt. Die sechste Bewerbungsrunde für das Immaterielle Kulturerbe von Nordrhein-Westfalen und das bundesweite Verzeichnis beginnt am 1. April. Gruppen und Gemeinschaften, die mündliche Ausdrucksweisen, Bräuche, Rituale, Darstellende Künste, traditionelle Handwerkstechniken oder Naturwissen pflegen und weitergeben, können sich bis zum 31. Oktober 2023 in ihrem Bundesland bewerben. Die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW an der Universität Paderborn berät und unterstützt dabei gerne. Kontakt: landesstelle@ike.upb.de, +49 5251 60-5462. Weitere Informationen zur Erweiterung des Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes hier.

Bild oben: Zeche Wolfsbank (1758-1966), eine der ältesten Borbecker Zechen in unserem Borbeck-Lexikon

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