Coronaschutzverordnung ermöglicht jetzt Öffnung städtischer Kultureinrichtungen

Es ist eine Anmeldung per Telefon oder Mail erforderlich

0 08.03.2021

ESSEN. Das Land NRW hat eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die seit heute (08.03.) gilt. Auch städtische Kultureinrichtungen können unter den pandemischen Bedingungen wieder öffnen:

Alte Synagoge Essen

Die Alte Synagoge öffnet ab Dienstag, 9. März, wieder. Für den Besuch ist eine Terminvereinbarung nötig: telefonisch unter 0201 88-45218 oder per E-Mail an info@alte-synagoge.essen.de.

Haus der Essener Geschichte / Stadtarchiv

Ab Montag, 16. März, sind alle drei Teilbereiche des Hauses der Essener Geschichte / Stadtarchiv unter eingeschränkten Bedingungen wieder zugänglich: Die Ausleihe von Medien aus der Fachbibliothek Stadt und Region ist möglich und auch der Lesesaal des Stadtarchivs ist unter Auflagen wieder geöffnet. Die historische Dauerausstellung und die Wechselausstellungen sind nach schriftlicher Voranmeldung – per Mail an hdeg@essen.de unter Angabe von Name, Adresse und Telefonnummer – zugänglich. Öffentliche Führungen und gebuchte Gruppenführungen finden weiterhin nicht statt. Im gesamten Gebäude gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Mehr Informationen auf www.essen.de/stadtarchiv.

Museum Folkwang

Das Museum Folkwang ist ab Donnerstag, 11. März, wieder geöffnet. Ein Besuch ist nur mit Anmeldung möglich: Ab Mittwoch, 10. März, können Interessierte Ihr Zeitfenster-Ticket im Onlineshop erwerben. Besucher müssen ihr Zeitfenster-Ticket und den ausgefüllten Adressbogen mitbringen.

Mehr Informationen auf www.museum-folkwang.de.

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