Corona: Regeln bei standesamtlichen Trauungen

Im Schloss Borbeck dürfen jetzt 14 Personen ins Trauzimmer

0 05.04.2022

ESSEN/BORBECK. Aufgrund des aktuell leicht nachlassenden Infektionsgeschehens sowie der besonderen Bedarfslage passt die Stadt Essen die Regeln bei standesamtlichen Trauungen an. Ab Mittwoch, 6. April, werden in den Traubereichen, je nach Raumgröße, mehr Personen zugelassen. Darüber hinaus gilt zusätzlich ein dreistufiger Schutz.

Die Personenzahl in den Trauzimmern wird bis auf weiteres wie folgt erhöht:

  • Gildehof: von 8 auf 10 Personen
  • Rathaus Heisingen: von 10 auf 15 Personen
  • Rathaus Kettwig: von 6 auf 8 Personen
  • Rathaus Kray: von 18 auf 25 Personen
  • Schloss Borbeck: von 9 auf 14 Personen
  • Weiße Flotte: unverändert 20 Personen*
  • Zeche Zollverein: von 14 auf 20 Personen

*abhängig von der Größe des Schiffes

Da mit einer Erhöhung der Personenzahl die bestehenden Hygieneregeln der Stadt Essen – insbesondere die Abstandsregel – in den Trauzimmern nicht mehr eingehalten werden können, wird ab Mittwoch, 6. April, zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der an der Eheschließung teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger zusätzlich ein dreistufiger Schutz eingeführt:

  • Die 3G-Regel ist weiterhin zu kontrollieren und einzuhalten.
  • Zur Eheschließung haben die Brautpaare eine Teilnehmerliste zur Nachverfolgung mitzubringen.
  • Mit Ausnahme des Brautpaares und der Trauzeugen haben die Gäste bei der Eheschließung eine FFP2-Maske zu tragen (eine OP-Maske reicht nicht mehr aus).

Das Standesamt informiert alle Brautpaare persönlich über die neu geltenden Regelungen.

Stadt Essen behält Schutz- und Hygienemaßnahmen in allen anderen Bereichen bei

In allen anderen Bereichen der Stadtverwaltung bleiben die bisherigen Schutz- und Hygienemaßnahmen zunächst bis auf weiteres bestehen, um einen größtmöglichen Schutz sowohl für die Mitarbeiterinnen unde Mitarbeiter als auch für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. In städtischen Gebäuden gelten für Besucher weiterhin die 3G-Regel und die Maskenpflicht (FFP2 oder OP-Masken). Das gilt auch für die kulturellen Einrichtungen der Stadt, wie die Stadtbibliothek oder die Volkshochschule.

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