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0 01.06.2021
ESSEN. Die 7-Tage-Inzidenz in Essen sinkt weiter und liegt seit gestern (31.05.) stabil unter 50. Ab morgen (02.06.) wird Essen die Inzidenzstufe 2 erreichen. Damit sind weitere Lockerungen möglich. Für den Bereich Sport bedeutet das unter anderem, dass die Sporthallen und weitere Schwimmbäder wieder öffnen können.
Die städtischen Sporthallen können ab morgen wieder über die bisherige zulässige Nutzung hinaus (beispielsweise dem Sportunterricht der Schulen) auch den Vereinen zur Verfügung gestellt werden. Die betroffenen Vereine werden durch den Essener Sportbund (ESPO) informiert. Die Einhaltung der geltenden Coronaschutzmaßnahmen muss durch die Verantwortlichen kontrolliert werden. Insgesamt waren die Sporthallen knapp sieben Monate für den Vereinssport geschlossen. Aufgrund dessen ermöglichen die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) den Vereinen auch in diesem Jahr mit einer Vereinfachung der Ausnahmeregelung Trainingszeiten in den Sommerferien.
Das Grugabad Essen und das Schwimmzentrum Kettwig werden ab morgen die Liegewiesen für die Badegäste freigeben. Im Grugabad wird zusätzlich die obere Badeplatte geöffnet. Für beide Bäder wird die maximale Besucherzahl auf 1.500 Personen aufgestockt. Die Becken dürfen maximal von 200 Schwimmgästen im Grugabad und 170 in Kettwig genutzt werden, die Öffnung weiterer Becken wird momentan geprüft. Beide Freibäder können an Fronleichnam, den 3. Juni, durchgehend von 8 Uhr bis 20 Uhr besucht werden. Die Freibäder Bad und Sport Oststadt und Dellwig werden am Samstag, den 12. Juni, ihre Pforten öffnen.
Ab Montag, 7. Juni, werden die Essener Hallenbäder wie folgt für die Öffentlichkeit öffnen können:
Die Hallenbäder in Kupferdreh, Rüttenscheid und Oststadt bleiben vorerst für die Öffentlichkeit geschlossen. Weitere Öffnungen der Schwimmbäder in Altenessen, Borbeck, Nord-Ost (Schonnebeck) und Essen-Werden werden derzeit noch geprüft. Mehr Infos zu den Essener Bädern finden Interessierte auf www.essen.de/schwimmen.
Der Eintritt ist nur nach Vorlage eines digitalen oder schriftlich bestätigten negativen Corona-Tests möglich. Der Schnelltest darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Dem gleichgestellt sind seit mindestens 14 Tagen vollständig Geimpfte (Nachweis über Impfpass). Auch Genesene, die einen schriftlichen oder digitalen Nachweis über eine positive PCR- oder PoC-PCR- Testung vorlegen und deren Infektion mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt, erhalten Zutritt in die Bäder. Alle Nachweise der Immunität sind nur in Verbindung mit einem entsprechenden Ausweisdokument gültig.
Ab morgen (02.06.) gelten dann folgende Regelungen im Bereich Sport:
Auch die Umkleiden dürfen wieder genutzt werden. Mehr Details zu den Regelungen unter www.essen.de/coronavirus_regeln.
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