Corona in Essen: Zahl der Erkrankten auf Intensivstationen bleibt konstant

0 21.03.2022

 

Der Bundestag hat am Freitag (18.03.) eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, das die Grundlage für die Corona-Schutzmaßnahmen der Länder bildet. Am Samstag (19.03.) ist auch eine neue Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten, die vorerst bis zum 2. April 2022 gilt.
Mit der neuen Coronaschutzverordnung gibt es keine persönlichen Kontaktbeschränkungen mehr, sowohl für immunisierte als auch für nicht immunisierte Personen.
Die Maskenpflicht in Innenräumen und bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen in Innenräumen bleiben bestehen, beispielsweise im Einzelhandel und auch im ÖPNV. Im Freien wird die Maskenpflicht, wo sie bisher noch galt, aufgehoben. Die Landesregierung empfiehlt jedoch weiterhin, in Situationen mit vielen Menschen auf engem Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Auch bei den Zugangsbeschränkungen gibt es einige Änderungen:
Für Angebote der Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen und Feiern in Privaträumen entfallen ab sofort die Zugangsbeschränkungen (3G, etc.). Die 3G-Regel gilt allerdings weiterhin in der Gastronomie, im Freizeitbereich oder bei Messen.
Alle Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen die Auslastung bisher auf 60 oder 75 Prozent oder durch absolute Höchstgrenzen beschränkt war, können ab sofort wieder voll besetzt werden.
Für Großveranstaltungen gilt künftig 3G und nicht mehr 2G-plus, ebenso für Volksfeste. Die 2G+-Regel gilt in NRW und in Essen weiterhin in Clubs, Diskotheken und in vergleichbaren Einrichtungen sowie in Prostitutionsstätten.
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde darüber hinaus bundeseinheitlich definiert, wer genau als geimpft, genesen und getestet gilt. Ab dem 1. Oktober 2022 wird festgelegt, dass ein vollständiger Impfschutz in der Regel nur noch mit drei Einzelimpfungen besteht.
Mehr zu den aktuell gültigen Corona-Regeln unter www.essen.de/coronavirus_regeln.
Auch bei der Stadt Essen bleiben die bisherigen Schutz- und Hygienemaßnahmen bestehen. In den städtischen Gebäuden gelten bis auf weiteres für Besucher weiterhin die 3G-Regel und Maskenpflicht. Auch gibt es weiterhin Personenbegrenzungen in den einzelnen Büros, so dass weiterhin viele Fachbereiche eine Vorsprache nur nach Termin anbieten. Damit einher geht auch die Personenbegrenzung in den Traubereichen des Standesamtes.
Mehr Infos dazu sind auf www.essen.de/coronavirus_verwaltung zu finden.


Weitere Todesfälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion: In Essen gibt es weitere Todesfälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion. Am vergangenen Freitag, 18. März, ist ein 65-Jähriger im Philippusstift in Borbeck gestorben. Ebenfalls dort starb am heutigen Montag ein 59-jähriger Essener. Das Mitgefühl gilt den Familien und Angehörigen.
Seit Beginn der Corona-Pandemie sind 743 Essenerinnen und Essener an oder in Verbindung mit einer Corona-Erkrankung verstorben.

Am Montag (21.03.) gibt es in Essen aktuell 15.952 registrierte Corona-Fälle. Seit Beginn der Erkrankungswelle Ende Februar / Anfang März 2020 waren es insgesamt 109.297 Essenerinnen und Essener mit einer registrierten COVID-19-Infektion.
In den Essener Krankenhäusern  werden derzeit 135 Patienten stationär mit einer Corona-Infektion behandelt, 19 davon intensivmedizinisch. Die Hospitalisierungsrate in NRW liegt bei 7,83.
Für die vergangenen sieben aufeinanderfolgenden Tage (14.–20.03.) weisen das Landeszentrum Gesundheit des Landes NRW und das Robert Koch-Institut (RKI) heute mit 5.078 Infektionsfällen einen Inzidenzwert von 871,9 für Essen aus.
Aktuell am häufigsten betroffen von einer Infektion mit COVID-19 sind die Altersgruppen der 20- bis 29-Jährigen (2.212), der 30- bis 39-jährigen (2.027) Essener*innen sowie der 40- bis 49-Jährigen (1.578).
Zum Dashboard mit statistischen Informationen zur Essener

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