Corona in Essen: Lange Schlange fürs Impfen am Bürgeramt

0 10.11.2021

ESSEN/BORBECK. Eine lange Warteschlange bildete sich heute (10.11.) vor dem Bürgeramt in Borbeck-Mitte. Allein gegen 14.45 Uhr warteten über 100 Impfwillige vor dem Bürgeramt in Borbeck. Die Schlange reichte vom Eingang des Bürgeramtes im Bogen rüber zu Café Schneider und dann in Richtung Germaniastraße (siehe Bild). Die nächsten Impfaktionen in der Nähe ohne Anmeldung sind am

  • Samstag, 13. November, 12 bis 17 Uhr: Altendorf, DITIB-Zentralmoschee Essen, Helenenstraße 37
  • Dienstag, 16. November, 12 bis 16 Uhr: Bochold,

Einen weiteren Todesfall Todesfall in Verbindung mit einer COVID-19-Infektion wird es Borbeck gemeldet. Eine 89-Jährige starb am heutigen Mittwoch (10.11) im Philippusstift in Borbeck. Seit Beginn der Corona-Pandemie sind in Essen 615 Infizierte an oder in Verbindung mit einer Corona-Infektion gestorben.

Am heutigen Mittwoch (10.11.) haben in Essen aktuell 1.565 Personen eine COVID-19-Infektion. Seit Beginn der Erkrankungswelle Ende Februar / Anfang März 2020 waren es insgesamt 33.181 Essener. Nach einer Infektion mit dem Coronavirus wieder genesen sind 31.002 Personen.
In den Essener Krankenhäusern und Kliniken werden derzeit 41 Infizierte stationär mit einer Corona-Infektion behandelt, 13 davon intensivmedizinisch.
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) weist seit dem 1. Oktober das Impfmonitoring des Robert Koch-Instituts aus. 420.760 Personen sind (Stand 08.11.) in Essen gegen das Coronavirus geimpft (Impfquote: 72,2 Prozent), 392.648 davon haben eine notwendige Zweitimpfung erhalten (Impfquote: 67,4 Prozent). Darüber hinaus wurden 22.760 Auffrischungsimpfungen durchgeführt (Quelle: RKI).
In den vergangenen sieben aufeinanderfolgenden Tagen (03.11.–09.11.) hat es 733 Neuinfektionen gegeben. Das Landeszentrum Gesundheit des Landes NRW und das Robert Koch-Institut (RKI) weisen heute mit 736 Infektionsfällen einen Inzidenzwert von 126,4 für Essen aus. Die unterschiedlichen Werte resultieren auch aus zeitlichen Verschiebungen in der Meldekette.

Derzeit befinden sich 1.209 Essener in einer angeordneten häuslichen Quarantäne. Insgesamt wurde in 81.955 Fällen eine häusliche Quarantäne angeordnet. 80.746 Personen konnten aus dieser bereits wieder entlassen werden. Darüber hinaus gilt die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW. Weitere Informationen dazu auf www.essen.de/coronavirus_quarantäne.
Aktuell am häufigsten betroffen von einer Infektion mit COVID-19 sind die Altersgruppen der 10- bis 19-Jährigen (265), der 30- bis 39-jährigen (254) Essener*innen sowie der 20- bis 29-Jährigen (217).

Aktuelle Regelungen für Tests und Karnevalsveranstaltungen

Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung, die noch bis einschließlich 24. November gilt, aktualisiert. Damit gelten ab heute einige angepasste Regelungen, insbesondere in Hinblick auf die Gültigkeitsdauer von Tests und für Karnevalsveranstaltungen.
Damit Personen als getestet gelten, darf das negative Testergebnis grundsätzlich maximal 24 Stunden zurückliegen. Dies gilt für Antigen-Schnelltests wie für PCR-Tests, für die bislang eine Gültigkeit von 48 Stunden vorgesehen war.
Bürger*innen, die an Karnevalsveranstaltungen oder vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen mit Mitsingen, Schunkeln oder Tanzen in Innenräumen teilnehmen möchten, benötigen für den Zutritt entweder einen höchstens 24 Stunden alten PCR-Test oder einen höchstens sechs Stunden alten Antigen-Schnelltest. Auf das Tragen einer medizinischen Maske können die Teilnehmenden verzichten, wenn im jeweiligen Hygienekonzept keine abweichenden Regelungen getroffen sind und nur immunisierte oder getestete Personen Zutritt haben.
Zu sämtlichen aktuell gültigen Regelungen im Alltag
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den aktuellen Regeln

Unter-30-Jährige sollen ausschließlich mit BioNTech/Pfizer geimpft werden

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre COVID-19-Impfempfehlung auf der Grundlage neuer Sicherheitsdaten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und weiterer internationaler Daten aktualisiert. Sie empfiehlt, Personen unter 30 Jahren künftig ausschließlich mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer zu impfen. Dies gilt sowohl für die Grundimmunisierung als auch für mögliche Auffrischimpfungen sowie, wenn zuvor ein anderer Impfstoff verwendet wurde. Auch Schwangere sollen – unabhängig vom Alter – den Impfstoff von BioNTech/Pfizer erhalten.
Bei beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffen – BioNTech/Pfizer und Moderna – können in seltenen Fällen Herzmuskel- und/oder Herzbeutelentzündungen bei jüngeren Personen auftreten, die nach bisherigen Sicherheitsberichten jedoch überwiegend mild verlaufen. Da dies beim Impfstoff von Moderna laut aktueller Meldeanalysen häufiger festgestellt wurde, empfiehlt die STIKO Personen unter 30 Jahren künftig die Impfung mit dem Vakzin von BioNTech/Pfizer. Für Menschen ab 30 Jahren besteht nach einer Moderna-Impfung kein erhöhtes Risiko für eine Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung.
Das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren für diesen Beschlussentwurf der STIKO wurde eingeleitet. Die endgültige Empfehlung für die ausschließliche Impfung mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer bei unter 30-Jährigen erscheint zeitnah im Epidemiologischen Bulletin.
Zur Pressemitteilung der STIKO zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff bei Personen unter 30 Jahren

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 3 und 9.