Corona in Essen: Inzidenz klettert auf 333,6

Wer darf künftig noch ins Restaurant?

0 07.01.2022

Bund und Länder verständigen sich auf neue Coronaschutzmaßnahmen: Heute (07.01.) haben Bund und Länder gemeinsam über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen, die dabei beschlossen wurden, müssen die Länder nun mit ihren Verordnungen umsetzen.
Die Gastronomie soll auch weiterhin nur für Geimpfte und Genesene zugänglich sein, die dann jedoch zusätzlich einen tagesaktuellen Test oder Nachweis einer Auffrischungsimpfung benötigen. Geboosterte Personen sind von der Testpflicht ausgenommen. Darüber hinaus wird das Tragen von FFP2-Masken im Einzelhandel und im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr dringend empfohlen. Der Bundeskanzler und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten appellieren zudem, Kontakte zu reduzieren und verstärkt die Möglichkeit des Homeoffice zu nutzen.
Der Beschluss von Bund und Ländern sieht vor, dass die Quarantäne bei der Omikron-Variante zehn Tage, statt wie bisher 14 Tage, dauern soll. Kontaktpersonen oder Infizierte, die der sogenannten kritischen Infrastruktur angehören, sollen die Quarantäne darüber hinaus nach sieben Tagen durch einen negativen PCR- oder Schnelltest verkürzen können.
Ausnahmen sind für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe vorgesehen: Sind sie 48 Stunden symptomfrei, sollen sie die Quarantäne nach sieben Tagen mit einem negativen PCR-Test beenden können. Zudem sollen sich Schüler*innen sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung bereits nach fünf Tagen durch einen negativen PCR- oder Antigenschnelltest aus der Quarantäne freitesten können. Ausnahmen von der Quarantäne sollen bei bestehendem hohen Schutzniveau, beispielsweise täglichen Testungen oder Maskenpflicht, möglich sein.
Für geboosterte Kontaktpersonen von Omikron-Infizierten entfällt die Quarantäne künftig.
Die Länder werden die heute beschlossenen Regelungen nun in die jeweiligen Coronaschutzverordnungen einfließen lassen. Ab wann die Regelungen in NRW und damit auch in Essen gelten wird ebenfalls in Kürze in einer neuen Coronaschutzverordnung bestimmt.

Am Freitag (7.1.) haben in Essen aktuell 3.684 Personen eine COVID-19-Infektion. Seit Beginn der Erkrankungswelle Ende Februar / Anfang März 2020 waren es insgesamt 45.138 Essener. Nach einer Infektion mit dem Coronavirus wieder genesen sind 40.788 Personen. 666 Erkrankte sind an oder in Verbindung mit einer Corona-Infektion gestorben.
In den Essener Krankenhäusern und Kliniken werden derzeit 76 Patienten stationär mit einer Corona-Infektion behandelt, 17 davon intensivmedizinisch. Die Hospitalisierungsrate in NRW liegt heute bei 2,67.
442.155 Personen sind (Stand 03.01.) in Essen gegen das Coronavirus geimpft (Impfquote: 75,9 Prozent), 412.864 davon haben eine notwendige Zweitimpfung erhalten (Impfquote: 70,9 Prozent). Darüber hinaus wurden 213.623 Auffrischungsimpfungen durchgeführt (Quelle: RKI).
In den vergangenen sieben aufeinanderfolgenden Tagen (31.12.–06.01.) hat es 1.769 Neuinfektionen gegeben. Das Landeszentrum Gesundheit des Landes NRW und das Robert Koch-Institut (RKI) weisen heute mit 1.943 Infektionsfällen einen Inzidenzwert von 333,6 für Essen aus. Die unterschiedlichen Werte resultieren auch aus zeitlichen Verschiebungen in der Meldekette.
Derzeit befinden sich 2.737 Essener in einer angeordneten häuslichen Quarantäne.
Aktuell am häufigsten betroffen von einer Infektion mit COVID-19 sind die Altersgruppen der 20- bis 29-Jährigen (710), der 30- bis 39-Jährigen (687) sowie der 10- bis 19-Jährigen (600).

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