Corona in Essen: Die Inzidenz will nicht sinken

0 20.12.2021

20.12.2021, 15:45 Uhr: Weitere Todesfälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion: In Essen gibt es weitere Todesfälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion. Bereits am 23. November starb ein 95-jähriger Essener im Alfried-Krupp-Krankenhaus in Rüttenscheid. Am Samstag ist ein 68-Jähriger im Philippusstift gestorben. Am gestrigen Sonntag starb ein 66-jähriger Essener im Geriatrie-Zentrum Haus-Berge. Seit Beginn der Corona-Pandemie sind 649 Essenerinnen und Essener an oder in Verbindung mit einer Corona-Infektion verstorben.

20.12.2021, 10 Uhr: Am Montag (20.12) haben in Essen aktuell 4.181 Personen eine COVID-19-Infektion. Seit Beginn der Erkrankungswelle Ende Februar / Anfang März 2020 waren es insgesamt 41.190 Essener. Nach einer Infektion mit dem Coronavirus wieder genesen sind 36.363 Personen. 646 Essener sind an oder in Verbindung mit einer Corona-Infektion gestorben.
In den Essener Krankenhäusern und Kliniken werden derzeit 87 Patienten stationär mit einer Corona-Infektion behandelt, 21 davon intensivmedizinisch. Die Hospitalisierungsrate in NRW liegt heute bei 3,38.
434.089 Personen sind (Stand 13.12.) in Essen gegen das Coronavirus geimpft (Impfquote: 74,5 Prozent), 404.262 davon haben eine notwendige Zweitimpfung erhalten (Impfquote: 69,4 Prozent). Darüber hinaus wurden 133.583 Auffrischungsimpfungen durchgeführt (Quelle: RKI).
In den vergangenen sieben aufeinanderfolgenden Tagen (13.12.–19.12.) hat es 1.717 Neuinfektionen gegeben. Das Landeszentrum Gesundheit des Landes NRW und das Robert Koch-Institut (RKI) weisen heute mit 1.639 Infektionsfällen einen Inzidenzwert von 281,4 für Essen aus.

Derzeit befinden sich 2.452 Essener in einer angeordneten häuslichen Quarantäne. Insgesamt wurde in 91.840 Fällen eine häusliche Quarantäne angeordnet. Darüber hinaus gilt die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW. Weitere Informationen dazu finden Interessierte auf www.essen.de/coronavirus_quarantäne.
Aktuell am häufigsten betroffen von einer Infektion mit COVID-19 sind die Altersgruppen der 10- bis 19-Jährigen (870), der 0- bis 09-jährigen (666) Essener sowie der 30- bis 39-Jährigen (627).

20.12.2021, 15 Uhr: Impfaktionen in den Stadtteilen: Bilanz der letzten Woche und Jahresrückblick: Auch in der letzten Woche konnten Personen ab 12 Jahre wieder Impfangebote in den Essener Stadtteilen nutzen – ohne Termin und in bekannten Einrichtungen des jeweiligen Stadtteils. In den temporären stationären Impfstellen (TSI) der Stadt Essen wurden letzte Woche insgesamt 5.267 Impfungen durchgeführt, davon 434 Erstimpfungen:

  • Altenessen-Nord (Marienhospital): 2.012 Impfungen, davon 203 Erstimpfungen
  • Werden (Kardinal-Hengsbach-Haus): 1.402 Impfungen, davon 41 Erstimpfungen
  • Innenstadt (Theaterpassage): 1.853 Impfungen, davon 190 Erstimpfungen

Parallel dazu fanden auch öffentliche Impfaktionen in den Stadtteilen statt, hier gab es insgesamt 3.180 Impfungen, davon 195 Erstimpfungen:

  • Innenstadt (Grillo-Theater): 314 Impfungen, davon 29 Erstimpfungen
  • Margaretenhöhe: 645 Impfungen, davon 26 Erstimpfungen
  • Essen-Mitte (AOK): 1.119 Impfungen, davon 97 Erstimpfungen
  • Bredeney: 351 Impfungen, davon 9 Erstimpfungen
  • Rüttenscheid: 751 Impfungen, davon 34 Erstimpfungen

Erstmals wurden in der letzten Woche, am 17. Dezember, Kinder geimpft: 547 Mädchen und Jungen im Alter von 5 bis 11 Jahren. In der letzten Woche wurden somit insgesamt 8.994 Impfungen für alle Bürger durchgeführt, davon 1.174 Erstimpfungen. Auffrischungsimpfungen wurden in der letzten Woche 6.398 durchgeführt.
Insgesamt wurden bei sämtlichen bisherigen Impfaktionen in den Stadtteilen, die allen impfberechtigten Bürgern zugänglich waren und im Vorfeld von der Stadt Essen angekündigt wurden, 60.892 Impfungen durchgeführt, davon 18.506 Erstimpfungen.
Neben den öffentlichen Impfaktionen in den Stadtteilen hat die Stadt Essen seit März auch Impfungen für spezielle Zielgruppen angeboten. Beispielsweise wurden wohnungslose Personen, Menschen in Flüchtlingsunterkünften, der Rettungsdienst und die Feuerwehr sowie Bewohner und Personal in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Pflege geimpft.
Unter Berücksichtigung dieser zielgruppenspezifischen Aktionen hat die Stadt Essen seit März bis jetzt insgesamt 71.889 Impfungen dezentral durchgeführt, davon 23.264 Erstimpfungen.
Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung und Termine in den Stadtteilen
Mehr zur Corona-Schutzimpfung in verschiedenen Sprachen

20.12.2021, 9:15 Uhr: Neue Coronaschutzverordnung regelt anstehende Feiertage: Die seit Freitag gültige Coronaschutzverordnung des Landes NRW regelt insbesondere die anstehenden Feiertage. Strengere Maßnahmen sind dabei für private und öffentliche Veranstaltungen vorgesehen. Private Feiern mit Tanz, ohne dass das Tanzen den Schwerpunkt der Veranstaltung bildet, sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen in Innenräumen dürfen nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen werden, die zusätzlich über einen höchstens 24 Stunden alten Negativtestnachweis verfügen. Der Betrieb von Clubs, Diskotheken und vergleichbaren Einrichtungen sowie vergleichbare Veranstaltungen (öffentliche Tanzveranstaltungen, private Tanz- und Diskopartys und ähnliches) bleiben untersagt. Hierunter fallen auch etwa Silvesterbälle in der Gastronomie und vergleichbare Veranstaltungen, wenn das Tanzen Schwerpunkt der Veranstaltung ist.
Für Gottesdienste oder Veranstaltungen, bei denen gesungen wird, gilt, dass Mitglieder von Chören oder Sänger*innen, die geimpft oder genesen sind, auf das Tragen einer Maske während des Gesangs verzichten können. Alle anderen Personen müssen beim Singen eine Maske aufbehalten.
Das Land NRW hat außerdem die Testungen von Schüler*innen in den Weihnachtsferien geregelt. Zwischen den Jahren (27.12.2021 -09.01.2022) gelten Schüler*innen nicht grundsätzlich als getestet. Nicht geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind in dieser Zeit nur dann den immunisierten Personen gleichgestellt, wenn sie über einen aktuellen, negativen Testnachweis verfügen.
Die Coronaschutzverordnung tritt mit Ablauf des 12. Januar 2022 außer Kraft.

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