Corona: Erste Lockerungsregeln gelten seit heute

Neue Coronaschutzverordnung NRW: erste Lockerungen auch in Essen seit Samstag, 19. Februar

0 19.02.2022

ESSEN. Auf Basis des Bund-Länder-Beschlusses von Mittwoch, 16. Februar, hat das Land Nordrhein-Westfalen die Coronaschutzverordnung aktualisiert. Die neuen Regelungen gelten seit heute (19.02.), sodass ab dann auch in Essen erste Lockerungsschritte erfolgen können.

Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht und im Einzelhandel

Ab dann gibt es für vollständig geimpfte oder genesene Personen bei privaten Treffen keine Kontaktbeschränkungen mehr. Die Kontaktbeschränkungen für Nichtimmunisierte  gelten bis vorerst 19. März weiter: Treffen sind nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts erlaubt.

Im Einzelhandel entfällt die 2G-Regel: Auch nicht-immunisierte Personen erhalten künftig wieder Zutritt. Die Maskenpflicht gilt dort unverändert fort, wobei FFP2-Masken empfohlen werden. Diese Empfehlung gilt darüber hinaus für den ÖPNV. Die Maskenpflicht in Warteschlangen und Anstellbereichen im Freien entfällt künftig.

Vielerorts gelockerte Zugangsregelungen

Für körpernahe Dienstleistungen - bei denen nicht-immunisierte Personen eine FFP2-Maske tragen müssen - und Sonnenstudios gilt ab heute die 3G-Regel: Zutritt erhalten Geimpfte, Genesene und Getestete. Gleiches gilt für öffentliche Fahrschulen und Bibliotheken. Bei der kontaktlosen Bibliotheksnutzung entfällt auch die 3G-Regel, sodass Ausleihe und Rückgabe dann ohne Vorlage eines Immunisierungs- oder Testnachweises möglich sind.

Ab Samstag sind auch Publikumsmessen mit mehr als 750 gleichzeitig anwesenden Besuchern wieder erlaubt: allerdings für immunisierte Personen (2G-Regel).

Die gemeinsame Ausübung von kontaktfreiem Sport im Freien, beispielsweise Leichtathletik, Tennis oder Golf, ist wieder unter Beachtung der 3G-Regel möglich. Bei Kontaktsportarten im Freien gilt dies unter Einhaltung der für Ungeimpfte geltenden Kontaktbeschränkungen.

Weitere Lockerungen ab 4. März werden geprüft

Unter Berücksichtigung des weiteren Pandemiegeschehens will die Landesregierung die Regeln überprüfen, sodass zum 4. März gegebenenfalls weitere Lockerungen erfolgen können. Weitere Informationen zu den Regeln im Alltag finden Interessierte auf www.essen.de/coronavirus_regeln.

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