Bundestagswahl: Briefwahlunterlagen müssen jetzt zur Post

Im Wahllokal herrscht Maskenpflicht

0 22.09.2021

ESSEN. Zur Bundestagswahl am kommenden Sonntag sind in Essen rund 409.000 Menschen wahlberechtigt. Es haben sich bereits etwa 134.000 Personen Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.

Letzte Möglichkeit für Briefwahlunterlagen
Das Wahlamt der Stadt Essen weist für die Briefwahl auf folgende Fristen hin:

Die Wahlbriefe mit der Stimmabgabe sollten möglichst sofort, aber spätestens am Freitag, 24. September, abgeschickt werden, damit sie rechtzeitig das Wahlamt erreichen. Am Samstag eingeworfene Briefe erreichen die Stadt nur, wenn der Briefkasten mit Samstagsleerung gekennzeichnet ist.

Wer es nicht mehr rechtzeitig schafft, kann seinen Wahlbrief in den Hausbriefkasten des Rathauses am Porscheplatz oder den des Wahlamtes, Kopstadtplatz 10, einwerfen. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 26. September, 18 Uhr, in einen der beiden Briefkästen eingeworfen werden.

Stimmabgabe bis zum 24. September 2021 im Rathaus Essen, Porscheplatz
Ganz sicher geht, wer seine Stimme per Direktwahl abgibt. Die Stimmabgabe ist noch bis zum Ende der Woche im Rathaus Porscheplatz (Erdgeschoss) möglich: Mittwoch und Donnerstag, täglich von 8:30 bis 16 Uhr, und nur am Freitag, 24. September, von 8:30 bis 18 Uhr. Dabei ist der Personalausweis mitzubringen.

Stimmabgabe vor Ort
Wahlberechtigte, die am Sonntag, 26. September, ihren Wahlraum aufsuchen, sollten auf ihrer Wahlbenachrichtigungskarte nachlesen, in welchem Wahlraum sie wählen können. Dabei ist auf die genaue Anschrift des Wahlraumes zu achten, da insbesondere bei Schulen Namensänderungen möglich sind oder es sich um räumlich entfernte Abzweige von Schulen handeln kann. Außerdem können wegen der Corona-Pandemie viele Wahlräume in Alten- und Pflegeheimen nicht genutzt werden.

Wer seine Karte nicht mehr zur Hand hat, kann sich im Internet Anschrift und Lage des Wahlraums in einer Karte anzeigen lassen: www.essen.de/wahlraumsuche2021.

Maskenpflicht im Wahllokal

Nach Paragraph 3 Absatz 1 der Coronaschutzverordnung NRW sind die Wähler*innen in Wahlräumen und deren Zuwegen innerhalb von Gebäuden sowie in Warteschlangen zum Tragen einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Maske) verpflichtet.

Die Stadt Essen bittet daher alle Wähler*innen daran zu denken, zur Wahl eine entsprechende Maske zu tragen. Zudem werden sie gebeten, nach Möglichkeit einen eigenen Kugelschreiber für die Stimmabgabe mitzubringen.

Wahlbeteiligung und vorläufige Wahlergebnisse am Sonntag online

Das Wahlamt wird am Wahlsonntag alle zwei Stunden einen Stand zur Wahlbeteiligung in Essen online unter www.essen.de/wahlbeteiligung veröffentlichen.

Die vorläufigen Ergebnisse der Wahl können nach den Auszählungen, die ab 18 Uhr starten, online unter www.essen.de/wahlergebnis2021 verfolgt werden.

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