Borbecker Betreuungsverein steht vielen Menschen bei

Seit fünfundzwanzig Jahren bietet der Sozialdienst katholischer Frauen Essen Borbeck gesetzliche Betreuung an

0 11.08.2021

BORBECK. Vor fast 100 Jahrehn wurde der Sozialdienst katholischer Frauen in Borbeck gegründet. Seit einem Vierteiljahrhundert bietet der Verein auch gesetzliche Betreuung an. Vor 25 Jahren wurde der heutige Teamleiter Dirk Krüger eingestellt, mit dem Ziel, die Abteilung gesetzliche Betreuung aufzubauen. Die verstorbene Vorsitzende Irmgard Schürenberg erklärte damals: "Wir können die Stelle ein Jahr finanzieren, dann muss sich ihre Arbeit selber tragen." Das Ziel wurde schnell erreicht.

Ein Hauptmerkmal des SkF ist die Zusammenarbeit zwischen Ehrenamt und Hauptberuf. Margarete Roderig, Margot Breiderhoff und Ursula Bönte leiten den Bettreuungsverein im Vorstand ehrenamtlich. Mit seinen 120 ehrenamtlichen Mitgliedern und acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut der Verein 450 Menschen.

Das Thema bürgerliches Engagement ist durchgehend präsent. Viele Menschen arbeiten wöchentlich ein bis zwei Stunden ehrenamtlich. Warum diese Zeit nicht für das Ehrenamt eines gesetzlichen Betreuers verwenden?

"Der gesetzliche Betreuer“ wird vom Gericht für diese Aufgabe eingesetzt. Er trifft in einem festgelegten Aufgabenkreis, gemeinsam mit dem Betreuten, als dessen gesetzlicher Vertreter, Entscheidungen, „die zu dessen Wohl und die sich nach dessen Willen richten,“ so der Gesetzestext. Dieses klingt erst irgendwie schnöde, so Dirk Krüger, der für die Begleitung der ehrenamtlichen Betreuer zuständig ist. Doch es ist mehr als nur das rechtsgeschäftliche Handeln, also das Erstellen von Anträgen. Der engagierte Betreuer nimmt die elementaren Rechte der Betroffenen wahr, wo diese nicht mehr handeln können. Beispielsweise kontrolliert der Betreuer die Versorgung im Heim und ermittelt die Bedürfnisse der Menschen. Wo und wie möchte ich leben und arbeiten? Der Betreuer soll die Wünsche umsetzen. Welche Fähigkeiten hat der Mensch noch und wie können sie gefördert werden?

So hilft der Betreuer oder die Betreuerin bei der Entscheidung eines medizinischen Eingriffes. Wenn der Mensch seinen Willen nicht mehr äußern kann, versucht der Betreuer dessen Willen zu ermitteln. Zum Beispiel anhand einer Patientenverfügung. Dieses ist wiederum eine Aufgabe von Betreuungsvereinen. Sie geben Unterstützung beim Erststellen von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Dafür hält der SkF in seinen Büroräumen am Dionysiuskirchplatz 3 regelmäßige Sprechstunden ab.

Wer mehr über über ein anspruchsvolles, spannendes Ehrenamt oder das Thema Vollmachten und Patientenverfügungen wissen möchte, kann einen Termin vereinbaren unter Tel.: 0201/45183950 oder per Maill: dkr@skf-borbeck.de .

Zum Bild: Das Team des Borbecker SkF-Betreuungsverein nimmt Dirk Krüger in die Mitte. Er leitet die Betreuerinnen und Betreuer seit 25 Jahren. Margarete Roderig (links) gratuliert Dirk Krüger zum Dienstjubiläum.

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