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0 23.06.2021
ESSEN.BORBECK. Unter dem Dach "Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen" hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen insgesamt 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um Städte und Gemeinden, die von coronabedingten Leerständen und Schließungen im Handel und der Gastronomie betroffen sind, zu unterstützen. Im November letzten Jahres hat die Landesregierung NRW bereits die ersten 40 Millionen Euro für über 120 Kommunen bewilligt. Für die Stadt Essen waren dabei rund 974.000 Euro vorgesehen.
Im Zuge des "Sofortprogramms Innenstadt NRW" hat die Essen in einem zweiten Schritt die Fördermittelzusage von weiteren rund 1,9 Millionen Euro erhalten. 1,6 Millionen Euro fließen in die Innenstadt, rund 300.000 Euro nach Borbeck.
Mit dem Geld werden in der Innenstadt Möglichkeiten für den Willy-Brandt-Platz und für das Projekt Markt 5-7 (früher Mayersche Buchhandlung/Hema, gegenüber der Marktkirche) ausgelotet und unterstützt. Ein weiterer Batzen fließt in die Anmietung leerstehender Ladenlokale an der Viehofer Straße. (In einem ersten Schritt hatte man sich den Leerständen an der Limbecker Straße gewidmet). Leerstehende Ladenlokale sollen für maximal zwei Jahre durch die Stadt angemietet und anschließend zu vergünstigten Konditionen weitervermietet werden. Mit dem Fördermittelvolumen können voraussichtlich rund 13 Ladenlokale für zwei Jahre angemietet werden. Damit das alles klappt, wird ein Vermittler beauftragt, der Vermieter und potenzielle Nutzer zusammenbringt und berät.
Für die Anmietung leerstehender Ladenlokale in Borbeck-Mitte werden insgesamt 305.000 Euro zu Verfügung gestellt. Das reicht voraussichtlich für die Anmietung von sechs Ladenlokalen für die Dauer von zwei Jahren. Auch in Borbeck wird es einen Vermittler geben, der Eigentümer und Nutzungsinteressenten berät und zusammenführt. Vorgesehen sind hierfür rund 30.500 Euro. Die Maßnahmen werden vom Land zu einem hohen Prozentsatzgefördert. Einen Teil muss aber die Stadt beisteuern.
An der Umsetzung der Maßnahmen sind neben der EMG - Essen Marketing GmbH und der EWG - Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH auch das Amt für Stadtplanung und Bauordnung sowie das Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement der Essener Stadtverwaltung beteiligt. Mit der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen kann begonnen werden, sobald die jeweiligen Fördermaßnahmen offiziell bewilligt wurden. Diese Bewilligungen werden voraussichtlich im Juli erwartet.
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