Amberbaum in der Residenzaue muss fallen

Fällungen sollen Menschen schützen

0 12.10.2022

ESSEN/BORBECK. Regelmäßig wird die Liste der zu fällenden Gefahrenbäume fortgeschrieben. In den folgenden Wochen müssen mit Stand heute (11.10.) 39 Risikobäume der Priorität 2 gefällt werden. Im Großraum Borbeck ist es dieses Mal nur einer: Ein Amberbaum in der Residenzaue. Grund ist ein Zwieselbruch. Als Zwiesel wird die Aufgabelung eines Baumstamms in  zwei etwa gleich starke, Arme bezeichnet. Diese Bäume sind bruchgefährdet.

Die Stadt Essen unterscheidet zwischen Risikobäumen mit unterschiedlicher Dringlichkeit: Von Bäumen mit Priorität 1 geht eine akute Gefahr aus und sie müssen sofort gefällt werden. Risikobäume mit der Priorität 2 müssen innerhalb von 14 Tagen gefällt werden. Die betroffene Bezirksvertretung bekommt ebenfalls eine Information.

Darüber hinaus gibt es noch Risikobäume der Prioritätsstufe 3, die der Sommer- oder der Winterfällung zugeordnet werden. Wenn ein Baum so sehr geschädigt ist, dass nicht zu erwarten ist, dass er den ab Frühherbst zu erwartenden Windlasten widersteht, muss dieser noch außerhalb der Fällsaison im Rahmen der sogenannten Sommerfällung entnommen werden. Alle anderen Risikobäume der Stufe 3 werden innerhalb der Fällsaison von 1. Oktober bis 28. Februar des darauffolgenden Jahres im Rahmen der Winterfällung gefällt. Die Liste dieser Bäume geht als Vorlage im Herbst eines jeden Jahres zur Kenntnisnahme in die jeweiligen Bezirksvertretungen und sind im RatsInformationsSystem der Stadt Essen öffentlich einsehbar: https://ris.essen.de/

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