Am Montag: Schwerpunktkontrollen der Maskenpflicht

0 03.12.2020

NRW. Am Montag, 7. Dezember 2020, wird im Schienenpersonennah- und -fernverkehr (SPNV/SPFV) erstmalig die Einhaltung der Maskenpflicht in einer bundesweiten Aktion kontrolliert. Das teilt heute das NRW-Ministerium für Verkehr mit. Hier müssen Masken-Verweigerer mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen. „Bahnfahren ist auch in Corona-Zeiten eine sichere Sache. Denn die allermeisten Menschen tragen ihre Maske“, so Verkehrsminister Hendrik Wüst. „Das zeigen uns die landesweiten Kontrollen in Nordrhein-Westfalen. Dass auch bundesweit auf Fernstrecken Schwerpunktkontrollen durchgeführt werden, ist ein wichtiger Beitrag, an die Maskenpflicht zu erinnern.“ Doch sei das Tragen der Maske ist ein „Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“, auf das man auch weiterhin mit Kontrollen aufmerksam mache: „Mein Dank gilt allen, die sich an die Regel halten und sich und andere schützen.“

Bei der gemeinsamen Aktion des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums, Aufgabenträgern, Deutscher Bahn AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie kommunalen Ordnungsämtern und Bundespolizei werden in Nordrhein-Westfalen in Zügen des SPNV auf ausgewählten Strecken und in Bahnhöfen erneut Schwerpunktkontrollen stattfinden. Auch die anderen Bundesländer organisieren Kontrollen im Schienenpersonennahverkehr. Gleichzeitig finden am Montag auf Initiative des Bundesverkehrsministeriums, der Deutschen Bahn und der Bundespolizei Kontrollen im Fernverkehr zwischen einzelnen Bundesländern statt.

Bei landesweiten Kontrollen wurden am 24. November in Nordrhein-Westfalen 805 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Drei Monate zuvor, am 24. August 2020, waren es 1.707 Verstöße, die ebenfalls bei einer landesweiten Prüfung im SPNV ermittelt wurden. Bereits seit dem 27. April 2020 schreibt die Coronaschutzverordnung vor, dass im ÖPNV eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Das gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in den Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Wer in Nordrhein-Westfalen keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.

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