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0 26.10.2021
ESSEN. Im November sind gleich drei stille Feiertage: Allerheiligen am 1. November, Volkstrauertag am 14. November und Totensonntag am 21. November. An den Tagen gelten besondere gesetzliche Vorschriften.
Folgende Aktivitäten sind an Allerheiligen und am Totensonntag zwischen 5 und 18 Uhr, sowie am Volkstrauertag zwischen 5 und 13 Uhr untersagt:
An allen drei stillen Feiertagen sind zwischen 5 und 18 Uhr folgende Veranstaltungen verboten:
Coronabedingte Einschränkungen
Die oben genannten Verbote beziehen sich ausschließlich auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage in NRW. Im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie gibt es weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Die Vorschriften der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind daher in jedem Fall zu beachten und einzuhalten. Ausführliche Informationen dazu sind auf essen.de/coronavirus_regeln und essen.de/coronavirus_faq_regeln zu finden.
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