Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag: Besondere Regelungen zu den stillen Feiertagen im November

0 31.10.2023

ESSEN/BORBECK. Im November finden gleich drei stille Feiertage statt: Allerheiligen am 1. November, der Volkstrauertag am 19. November und Totensonntag am 26. November. An den Tagen gelten besondere gesetzliche Vorschriften.

Folgende Aktivitäten sind an Allerheiligen und am Totensonntag zwischen 5 und 18 Uhr, sowie am Volkstrauertag zwischen 5 und 13 Uhr untersagt:

  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen
  • sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und Pferdeleistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden
  • Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen
  • gewerbliche Annahme von Wetten

An allen drei stillen Feiertagen sind zwischen 5 und 18 Uhr folgende Veranstaltungen verboten:

  • musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb
  • alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz

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