Abschlussfeiern dürfen wieder in der Schule stattfinden

0 09.06.2021

NRW. Zum Ende dieses Schuljahres sind in Nordrhein-Westfalen Abschlussfeiern wieder in der Schule erlaubt. Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen heute darüber informiert, dass die aktuellen Regelungen der Coronaschutzverordnung und der Coronabetreuungsverordnung die Möglichkeit bieten, Veranstaltungen zur Zeugnisübergabe für Abschlussjahrgänge sowie Abschiedsfeiern für Grundschülerinnen und Grundschüler durchzuführen. Eltern können bei allen Veranstaltungen dabei sein. Darüber hinaus können die Grundschulen bereits jetzt Einschulungsfeiern zum kommenden Schuljahr planen.

Zeugnisübergabe mit Schülerinnen, Schülern und Eltern

„Die Zeugnisübergabe ist ein besonderer Moment im Leben eines jeden Menschen“, erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Nach vielen Monaten der Einschränkungen insbesondere für Kinder und Jugendliche, war es mir ein besonderes Anliegen, Abschlussfeiern wieder zu ermöglichen. Deshalb freue ich mich sehr, dass unsere Schülerinnen und Schüler ihren Schulabschluss wieder gemeinsamen mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern, Lehrkräften und vor allem ihren Eltern in der Schule feiern können. Die sinkenden Inzidenzen machen diesen Schritt möglich.“

Die Durchführung der Abschlussfeiern richtet sich nach der Sieben-Tage-Inzidenz im Kreisgebiet bzw. in der kreisfreien Stadt:

  • 7-Tages-Inzidenz bis 35: in geschlossenen Räumen bis zu 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern; im Freien auch mehr
  • 7-Tages-Inzidenz von über 35 bis 50: in geschlossenen Räumen und im Freien bis zu 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern
  • 7-Tages-Inzidenz über 50: in geschlossenen Räumen bis zu 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer; im Freien bis zu 500

Bei allen Veranstaltungen sind zwei erwachsene Begleitpersonen ausdrücklich zugelassen. Es sind die bekannten Infektionsschutzmaßnahmen einzuhalten: das Tragen von Masken, die Einhaltung von Mindestabständen und die Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses. Veranstaltungen wie Abibälle, die von Schülerinnen und Schüler in Eigenregie organisiert werden, sind keine schulischen Veranstaltungen und fallen nicht unter die beschriebenen Regelungen, sondern liegen in der Verantwortung der jeweiligen Veranstalter.

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