Sie haben Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns an:
Sie möchten Ihren Beitrag veröffentlichen lassen? Dann nutzen Sie unser
Sie möchten das ehrenamtlich arbeitende Nachrichtenportal borbeck.de unterstützen?
Mit einer Spende für mehr Inhalt und das interaktive leserfreundliche Layout helfen Sie uns sehr, aktuell und zuverlässig zu berichten, Tag für Tag! Auf Wunsch ist eine Spendenquittung möglich.
0 27.02.2024
Martin Dreps, Betriebsleiter der Ruhrbahn: „Wir nehmen diese Empfehlung sehr ernst. Wie unter anderem in Barcelona und London derartige Fälle gezeigt haben, hatten sich dort E-Tretroller in U-Bahnen selbst entzündet. Das führte zu einer enormen Rauchentwicklung und man muss davon ausgehen, dass gesundheitsgefährdende Schadstoffe freigesetzt wurden. Sowohl Barcelona als auch London haben die Mitnahme von E-Tretrollern verboten.“
Durch die geringen Sicherheitsanforderungen und die Positionierung der Lithium-Ionen-Akkus an E-Tretrollern ist die Wahrscheinlichkeit eines Akku-Brandes erhöht! Besonders gefährlich kann es in geschlossenen Räumen werden, wie in Bussen, Straßenbahnen, U-Bahn-Fahrzeugen oder Tunneln. Dort können durch eine mögliche Flamm- und Explosionswirkung sowie durch Rauch-/ und Schadstoffentwicklungen Fahrgäste und Mitarbeitende gesundheitliche Schäden davontragen.
Bis es eindeutige Sicherheitsstandards gibt, ist die Mitnahme von E-Tretrollern untersagt.
Nicht von dem Verbot betroffen sind Pedelecs (E-Bikes), Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen, ebenfalls „E-Scooter“ genannt – sofern sie die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards erfüllen.
Kommentare
Einen Kommentar schreiben