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0 16.02.2021
ESSEN. Es ist höchste Zeit für Gehölzschnitte. Ab dem 1. März bis zum 30. September gilt bundesweit die gesetzliche Schonzeit. Heckenschere und Co. dürfen dann nicht mehr zum Einsatz kommen.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu fällen. Ausgenommen von diesem Verbot sind nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde nur schonende Form- und Pflegeschnitte.
Durch das Verbot werden vor allem brütende Vögel, Insekten und anderer Tiere, die in Bäumen und Gehölzen Unterschlupf finden, geschützt. Darum gelten die Regelungen nicht nur auf Flächen in der freien Natur, sondern auch für Gärten oder beispielsweise Grünflächen am Haus.
Wer das Gesetz missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit , die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Nur in bestimmten Fällen ist das Fällen auf vorherigen Antrag möglich. Nähere Informationen erteilt das Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde, Tel. 88-59551 und 88-59552.
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