300000 sind im Solar-Fördertopf für die Stadt

Neue Förderung für private Solaranlagen mit 300.000 Euro – Antragsstellung ab 1. Juli möglich

0 29.06.2022

ESSEN. Anfang 2022 startete in Essen das erste städtische Förderprogramm für die Neuinstallation von Photovoltaik- und thermische Solaranlagen. Bereits im April waren die festgelegten Fördermittel in Höhe von 500.000 Euro ausgeschöpft. Aufgrund der hohen Nachfrage der Essenerinnen und Essener und der großen Bedeutung, die dem Ausbau der erneuerbaren Energien für den Klimaschutz sowie die Reduktion der Abhängigkeit von Energieimporten fossiler Energieträger zufällt, wird nun eine neue Förderung aufgelegt. Hierzu können die vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Mittel der "Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen" herangezogen werden.

Ab Freitag, 1. Juli, stehen demnach weitere 300.000 Euro zur Verfügung, mit denen neue solarthermische Anlagen und Photovoltaikanlagen gefördert werden. Die Stadt hat die Förderrichtlinie veröffentlicht. Dort sind alle relevanten Informationen zusammengefasst. Gefördert werden demnach Anlagen mit einer Leistung von 1 bis 40 Kilowatt als Dach oder Fassadenkollektoren. Wichtig ist, dass die Solaranlagen erst nach Förderzusage beauftragt werden dürfen. Für die Auszahlung müssen die Anlagen ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite der Grüne Hauptstadt Agentur zur Verfügung.

"Die große Resonanz auf unser Förderprogramm hat gezeigt, dass viele einen Teil dazu beitragen wollen, den Ausbau von erneuerbaren Energien voranzutreiben", so Simone Raskob, Geschäftsbereichsvorständin für Umwelt, Verkehr und Sport. "Dass wir diesem Zuspruch aus der Bevölkerung nun mit zusätzlichen finanziellen Mitteln des Landes NRW begegnen können, ist ein sehr gutes Zeichen und zugleich ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in unserer Stadt."

Auch diejenigen, die sich bereits Anfang des Jahres um eine Förderung bemüht hatten und keine Zusage erhielten – da beispielsweise die Fördersumme bereits ausgeschöpft war – müssen einen neuen Antrag auf Förderung stellen. Anträge, die im Zuge der ersten Förderrunde an die zuständige Grüne Hauptstadt Agentur übermittelt wurden, können nicht berücksichtigt werden.

Der Antrag auf Förderung erfolgt über das Serviceportal der Stadt Essen. Die entsprechenden Funktionen werden am Freitag, 1. Juli, online bereitgestellt. Zu finden sind diese dann unter www.essen.de/solaranlage.

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