Sie haben Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns an:
Sie möchten Ihren Beitrag veröffentlichen lassen? Dann nutzen Sie unser
Sie möchten das ehrenamtlich arbeitende Nachrichtenportal borbeck.de unterstützen?
Mit einer Spende für mehr Inhalt und das interaktive leserfreundliche Layout helfen Sie uns sehr, aktuell und zuverlässig zu berichten, Tag für Tag! Auf Wunsch ist eine Spendenquittung möglich.
0 04.04.2019
FRINTROP. Auf dem Gelände des ehemaligen Gartencenters an der Oberhauser Straße 156 (Drei-Städte-Eck) sollen 25 Einfamilienhäuser in zwei- bis zweieinhalbgeschossiger Bauweise entstehen. Der Investor, die SWF-Projektbau GmbH & Co.KG aus Dinslaken, hat die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt und einen Vorhabens- und Erschließungsplan vorgelegt. Die SWF-Projektbau ist in Essen ferner Investor des Bauvorhabens „Grüne Harfe“ in Heidhausen.
Da die Fläche für eine Wohnbauflächenentwicklung durch die Eigentümer an die Stadt Essen herangetragen worden ist und die Fläche „Oberhauser Straße 156“ darüber hinaus als potenzielle Wohnbaufläche im städtischen Konzept „Bedarfsgerechte Flächenentwicklung“ enthalten ist, ist man in der Verwaltung einverstanden. Im Rahmen des Planverfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Der Bezirksvertretung Borbeck wird in ihrer Sitzung am kommenden Dienstag, 9. April (17 Uhr, Schloss Borbeck) der Einleitungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt.
Das Plangebiet ist 0,9 Hektar groß. Es wird in etwa begrenzt durch die Oberhauser Straße im Süden, die Stadtgrenze zu Oberhausen im Westen und den Landschaftsraum im Norden. Östlich des Plangebiets befindet sich der renaturierte Läppkes Mühlenbach. Da der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan die Fläche für die Landwirtschaft bzw. Fläche für die Forstwirtschaft festsetzt, muss ein neuer Bebauungsplan erstellt werden.
Zum Bild: Das Wohngebiet soll von der Oberhauser Straße, ca. in Höhe zwischen Hausnummer 91-93 im Bereich der heutigen Zufahrt zum Gartencenter mit einer Sticherschließung erschlossen werden.Kritiker bemängeln, dass das Grundstück zu einem Teil zur Verbandsgrünfläche Nr. 8, also zum Regionalen Grünzug gehört, der eigentlich von Bebauung freigehalten werden soll.
Kommentare
Einen Kommentar schreiben