Älteren wird vom Gottesdienstbesuch abgeraten

Superintendentin Marion Greve rät den Kirchengemeinden zur Zurückhaltung bei der Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten

0 25.04.2020

ESSEN/BORBECK. Angesichts hoher Auflagen empfiehlt Superintendentin Marion Greve den Essener Kirchengemeinden, die Wiederaufnehme von Präsenzgottesdiensten sehr sorgfältig zu prüfen und – bei aller Freude darüber, dass sich Gemeinden vom 1. Mai an wieder zu religiösen Feiern in ihren Kirchen versammeln können – zurückhaltend und vorsichtig von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. So hält es die leitende Theologin des Kirchenkreises für ausgeschlossen, dass am Sonntag, 3. Mai, schon wieder Gottesdienste in evangelischen Kirchen stattfinden können: Bis es wieder ein flächendeckendes Angebot an Präsenzgottesdiensten in Kirchen geben könne, werde es voraussichtlich mehrere Wochen oder sogar Monate dauern, sagte die Superintendentin.

Verantwortlich für die Entscheidung, die Prüfung und auch haftbar für die Einhaltung der beschlossenen Auflagen sind im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland die Presbyterien der einzelnen Kirchengemeinden. Bislang hat noch keine Gemeinde die Entscheidung getroffen, ihre Gottesdienste ab dem 1. Mai wieder aufzunehmen. Es seien demgegenüber aber bereits Gemeinden bekannt, in denen das Presbyterium alle Gottesdienste im Mai absagen wolle, weil es die Auflagen für nicht erfüllbar betrachte. „Ich halte eine solche Entscheidung für verantwortungsvoll und würde sie in jedem Fall begrüßen“, erklärte Marion Greve. „Grundsätzlich brauchen alle Gemeinden Zeit, um sich mit den Auflagen intensiv auseinanderzusetzen. Alles andere halte ich für bedenklich.“

Die Superintendentin verwies in diesem Zusammenhang auf den Kirchenkreis Duisburg, der bereits die Entscheidung getroffen habe, im Mai überhaupt keine Präsenzgottesdienste zu feiern. Dafür habe sich der dortige Pfarrkonvent einstimmig ausgesprochen. „Ob dies bei uns in Essen ähnlich umgesetzt wird, werde ich mit den Gemeinden in den nächsten Tagen beraten“, sagte Marion Greve. „Bei aller Freude über die Lockerung von Beschränkungen für Religionsgemeinschaften muss die Gesundheit der Gottesdienstbesucher höchste Priorität haben und nicht das Bestreben, so schnell wie möglich wieder Gottesdienst feiern zu können. Dies ist die einhellige Meinung unserer Landeskirche, aber auch der Superintendentinnen und Superintendenten, mit denen ich mich über dieses Thema ausgetauscht habe.“

Grundlage für diese Bewertung sind die von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im Einvernehmen mit den Landeskirchen beschlossenen „Eckpunkte für eine verantwortliche Gestaltung von Gottesdiensten“, die die Evangelische Kiche im Rheinland am 22. April der Staatskanzlei NRW übergeben hatte. Neben zahlreichen Abstands- und Hygienevorschriften wiegt in den Augen der Essener Superintendentin besonders schwer, dass Mitgliedern von Risikogruppen – also auch vielen älteren, regelmäßigen Gottesdienstbesuchern – weiterhin von jedem Gottesdienstbesuch konsequent abgeraten werde. „Wenn eine Gruppe von der Teilnahme grundsätzlich ausgeschlossen ist, macht das jeden Gottesdienst sehr exklusiv und wir sollten darüber sprechen, ob eine Durchführung unter diesen Voraussetzungen sinnvoll und theologisch gerechtfertigt ist.“ Im Kirchenkreis gibt es mittlerweile 15 regelmäßige wöchentliche Online-Gottesdienste und Online-Andachten, außerdem Balkon-Gottesdienste im Innenhof von Senioreneinrichtungen, teilweise mit Übertragungen in die Zimmer, drei wöchentliche Telefongottesdienste für alle Interessierten und zahlreiche Gottesdienste zum Mitnehmen, die vor den Kirchenportalen an „geistlichen Wäscheleinen“ oder in Boxen angeboten würden – dies sei keinesfalls ein Ersatz für Präsenzgottesdienste, aber doch eine „eine sehr schöne alternative Form der Verkündigung“, so Marion Greve.

Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten
in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland

Der Schutz des Nächsten ist eine dem Glauben an den dreieinigen Gott innewohnende Forderung; insofern werden im Folgenden Selbstverpflichtungen der evangelischen Kirchen formuliert, die nicht allein den virologischen Einsichten Folge leisten, sondern auch den eigenen ethischen Einsichten zum Schutz der Nächsten. Die akkurate Beachtung der folgenden Regelungen entspricht daher der Eigenverantwortung aller Akteure und wird in den jeweiligen Landeskirchen bzw. Regionen unter den dort obwaltenden Näherbestimmungen umgesetzt. Zugleich werden diese Selbstverpflichtungen der evangelischen Kirchen im Blick auf eventuell weitere Lockerungen und/oder Festlegungen der Bundesregierung regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst.

1. Die öffentlichen Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen werden in Kirchen oder open air gefeiert, - und nur ausnahmsweise und unter Voraussetzung ihrer Eignung in sonstigen Gottesdiensträumen.
Öffentliche Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen können nur unter Berücksichtigung strenger Hygieneauflagen (Desinfektionsmittel bereitstellen; Waschbecken – wo möglich - zugänglich machen; Türgriffe/Handläufe desinfizieren) gefeiert werden; insbesondere ist darauf zu achten, dass - der Sitz- bzw. Stehabstand zwischen den Personen entsprechend eineinhalb bis zwei Meter in jede Richtung beträgt, sodass eine Höchstzahl von Teilnehmenden je nach Kirchengröße festgelegt wird, - die einzunehmenden Plätze markiert werden, wobei Hausstandsgemeinschaften nicht getrennt werden, - die Emporen für die Gottesdienstgemeinde nicht genutzt werden, - das Betreten und Verlassen der Kirche geordnet organisiert werden, - liturgische Berührungen (Begrüßung/Friedensgruß) vermieden werden, - der Ablauf des Gottesdienstes und ggf. die zu singenden Lieder auf Extrazetteln oder mittels Beamer bekannt gemacht werden, - dringend empfohlen wird, Mund-Nasen-Schutz während des Gottesdienstes zu tragen,* - Kollekten nur am Ausgang eingelegt werden.

2. Um eventuelles Gedränge vor der Kirche zu vermeiden, sollten im Bedarfsfall in den Kirchen Zugangsbeschränkungen definiert werden. Beim Einlass und Ausgang ist das Abstandhalten durch organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten. Bei großer Nachfrage sind mehrere Gottesdienste sinnvoll; Kindergottesdienste sollten an die Öffnungen von Kitas/Grundschulen/Spielplätzen gebunden sein und nur im kleinen Kreis gefeiert werden.

3. Gemeinsames Singen* birgt besonders hohe Infektionsrisiken. Deshalb müssen, wenn auf gemeinsames Singen trotzdem nicht verzichtet werden soll, für die o.g. Anforderungen an Abstandswahrung und Hygienemaßnahmen noch größere Vorsichtsmaßstäbe gewährleistet werden.

4. Abendmahlsfeiern* erfordern besondere hygienische Achtsamkeit; deswegen zuerst die Erinnerung, dass ein Wortgottesdienst keine Minderform von Gottesdienst ist, sondern die vollständige Gegenwart Jesu Christi eröffnet. Wenn Abendmahl dennoch gefeiert werden soll, muss der Zelebrant/die Zelebrantin Handschuhe und Mund-Nasen-Schutz tragen und die Hostie berührungslos in die Hand des Empfangenden legen. Die Kelchkommunion sollte unterbleiben bzw. nur mit Einzelkelchen erfolgen.

5. Für Trauergottesdienste gelten die gleichen hygienischen Sicherheits- bestimmungen in Kirchen wie für die Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen.
Beerdigungen am Grab sollten – im Einklang mit den regional geltenden Regeln – von möglichst vielen Personen begleitet werden können.

6. Für Taufen und Trauungen gelten die gleichen Auflagen wie für Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen. Häufiger als bisher sollten Taufen auch außerhalb des Hauptgottesdienstes gefeiert werden.

7. Von Konfirmationen, Ordinationen und anderen, begegnungsintensiven Feierformen sollte vorerst abgesehen werden, um erst Erfahrungen mit den hier beschriebenen Gottesdienstformaten zu sammeln. Sollten sie dennoch stattfinden, gelten die Anforderungen an Abstandswahrung und Hygienemaßnahmen in einem noch höheren Maße.

8. Von der Möglichkeit, Sonn- und Feiertagsgottesdienste im Freien (z.B. Himmelfahrt; Pfingsten) zu feiern, kann unter Berücksichtigung der allgemeinen Abstands- und Hygienebestimmungen und unter Beachtung der regionalen Versammlungsbeschränkungen Gebrauch gemacht werden. Das Tragen von MundNasen-Schutz sollte selbstverständlich sein.

9. Die Gemeinden werden ermutigt, die gegenwärtig genutzten Wege einer medialen Teilnahme an Gottesdiensten (z.B. durch Streamingangebote) aufrecht zu erhalten bzw. weiter zu entwickeln.

* Diese Punkte sind noch nicht abschließend bewertet, es stehen dazu noch Einschätzungen mit virologischer Fachexpertise aus. Es wäre eine Hilfe, wenn zu den Punkten das Bundesministerium für Gesundheit bzw. das Robert-Koch-Institut eine fachliche Einschätzung beisteuern könnte.

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