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Die wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen bestimmen bei den Kommunalwahlen alle fünf Jahre in direkter Wahl ihre Bezirksvertretung. In allen neun Essener Stadtbezirken sind es jeweils 19 Mitglieder. Vorsitzende*r und gleichzeitig Repräsentant*in des Stadtbezirks ist die Bezirksbürgermeister*in.
Beschlüsse der Bezirksvertretungen werden in öffentlicher Bezirksvertretungssitzung gefasst, an der alle als Zuhörer*in teilnehmen können. Damit ist das Gremium Ausdruck einer bürgernahen Demokratie: Sie entscheiden über alle Angelegenheiten, die im Stadtbezirk relevant sind, bringen aber auch die Interessen der einzelnen Stadtteile und Stadtbezirke in die Beratungen des Rates und der Ausschüsse ein.
Zu ihrem Anhörungsrecht zählen vor allem die Bebauungspläne und die Planung der gesamten städtischen Infrastruktur wie öffentliche Einrichtungen, Kindertagesstätten und Schulen oder Straßenbaumaßnahmen. Sie können der Verwaltung, dem Rat und seinen Ausschüssen in allen Angelegenheiten ihres Stadtbezirks Vorschläge und Anregungen unterbreiten.
Der heutige Stadtteil IV im Westen von Essen umschreibt im Wesentlichen das Gebiet der ehemaligen selbständigen Bürgermeisterei Borbeck mit seinen einzelnen Ortsteilen, die am 1. April 1915 in die Stadt Essen eingemeindet wurden. Die lange Zeit größte Industriegemeinde Preußens, die zweimal an der eigenen Stadtwerdung scheiterte, kann sich bis heute sogar mit vielen Großstädten bundesweit messen: Rund um die ehemalige Residenz der Fürstäbtissinnen von Essen leben heute auf 27,5 km² fast genau 90.000 Einwohner.
Die Orte Bedingrade, Bergeborbeck, Bochold, Borbeck-Mitte, Dellwig, Frintrop, Gerschede, Schönebeck bilden heute den Essener Stadtbezirk IV.
-> Hier zu den gewählten Mitgliedern der Bezirksvertretung