Elisabeth von Nassau-Hadamar

Fürstäbtissin 1370-1412

Elisabeth war die Tochter von Johann Graf von Nassau-Hadamar und Elisabeth Gräfin von Waldeck. Sie war das achte von zehn Kindern. Das Jahr ihrer Geburt ist nicht bekannt. Aufgrund ihrer adeligen Abstammung konnte sie in das Damenstift Essen eintreten. 1370 wurde sie dort zur Äbtissin und Fürstin gewählt. Aus diesem Jahr stammt die älteste erhaltene Wahlkapitulation des Essener Stifts.

Schon kurz nach ihrer Wahl kam es zu einem Konflikt mit der Stadt Essen wegen einiger Hoheitsrechte der Äbtissin, die in Vergessenheit geraten waren. Anders als ihre Vorgängerinnen forderte Elisabeth die Huldigung von Rat und Bürgerschaft. Außerdem verlangte sie die Vereidigung des städtischen Richters vor ihr und dem Damenkapitel. Die Stadt wollte sich darauf nicht einlassen. Sie strebte vielmehr den Status der Reichsunmittelbarkeit an, um die Abhängigkeit vom Damenstift zu beenden, und richtete in einem ersten Schritt ein eigenes unabhängiges städtisches Gericht ein. Wegen dieser Differenzen ließ sich Elisabeth von Kaiser Karl IV. die Erlaubnis geben, das Freigericht nach Borbeck zu verlagern. Die befestigte „Burg Borbeke“ diente ihr während der Streitigkeiten gleichsam als Zufluchtsort.

1372 ließ sich Äbtissin 1372 ihre verbrieften Hoheitsrechte von Kaiser Karl IV. bestätigen. Derselbe Kaiser bestätigte der Stadt nur fünf Jahre die Unabhängigkeit vom Damenstift und die Autonomie als Reichsstadt. Dieses unvereinbare Nebeneinander widersprüchlicher Privilegien war der Anlass zu einem langwierigen Streit, der erst 1399 mit dem sogenannten „Scheidebrief“ ein vorläufiges Ende fand. In diesem Vertrag musste die Stadt die Fürstäbtissin als Landesherrin anerkennen. Diese wiederum verpflichtete sich der Stadt gegenüber, künftig auf die formelle Huldigung zu verzichten und alle alten Rechte der Stadt anzuerkennen. Die Stadt erreichte dadurch wesentliche Kompetenzen im Rahmen der Selbstverwaltung. Dazu gehörte das Recht zur Festsetzung und Kontrolle der Maße und Gewichte beim Backen, Brauen und im Weinhandel. Da die Stadt bei Verstößen Strafgelder erhob, verfügte sie über eine nicht unerhebliche Einnahmequelle.

Von Elisabeth von Nassau stammt der älteste bekannte Geleitbrief für Juden. Darin erteilt sie den Juden Salomon und Lewe mit Frau und Gesinde das Wohnrecht in der Stadt auf die Dauer von acht Jahren und das Recht, als Pfandleiher tätig zu sein.

Nach 42-jähriger Amtszeit gab Elisabeth ihr Amt auf. Sie starb am 30. Dezember 1412 und wurde im Essener Münster beigesetzt. (FJG)

Quelle: Ute Küppers-Braun: macht in Frauenhand. 1000 Jahre Herrschaft adeliger Frauen in Essen. Essen 2002. Bild oben: Allianzwappen von Fürst Johann Ludwig und Fürstin Ursula von Nassau-Hadamar am Portal des Schloss Hadamar, rechts: Wappen des Hauses Nassau aus dem Scheiblerschen Wappenbuch 1450–1480.

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