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Katharina von Tecklenburg ist die Tochter des Grafen Otto VIII. von Tecklenburg und seiner Gemahlin Irmgard von Rietberg. Sie wurde am 31. Dezember 1517 geboren und hatte acht Geschwister, von denen zwei Brüder und zwei Schwestern in den geistlichen Stand traten. Zwei weitere Schwestern waren verheiratet. Ein Bruder verstarb in jungen Jahren. Der älteste Bruder und Familienerbe Konrad (geb. 1501), genannt der „dolle Cordt“, war einer der führenden Leute des Schmalkaldischen Bundes. Zugleich war er der erste lutherischer Herrscher Westfalens. Man weiß von ihm, dass er in seinem Herrschaftsbereich den katholischen Glauben stillschweigend duldete.
Im Alter von fünf Jahren wurde Katharina von Tecklenburg im Stift Essen präbendiert. 1538 wurde ihr das Amt der Küsterin übertragen. 1551 wurde sie als Nachfolgerin von Sibylle von Montfort Äbtissin.
Einiges deutet darauf hin, dass Katharina in konfessionellen Fragen eine ambivalente Haltung gezeigt hat. Ihr Vater war 1527 zum Protestantismus übergetreten. Sie selbst war Äbtissin eines nominell katholischen Stiftes in einer Stadt, die dem Protestantismus zuneigte. Ob sie dem katholischen Glauben weiter anhing, ist nicht bekannt. Offenbar hat sie aber versucht, zwischen den beiden Konfessionen zu vermitteln.
Nach ihrer Wahl erneuerte sie die Statuten, um auf diesem Weg das Kapitel der Kanoniker an seine geistlichen Pflichten zu erinnern. Außerdem war sie um einen Ausgleich mit der „protestantischen“ Stadt im Streit um die Aufteilung der Reichssteuer bemüht. Im sogenannten Tecklenburger Vertrag soll sie den Versuch unternommen haben, die Beziehungen zwischen den Konfessionen zu regeln. Der Vertrag konnte aber nicht ratifiziert werden, weil ihm die beiden Kapitel die Zustimmung versagten. Die Zustimmung der Kanoniker hatte sich die Äbtissin wohl dadurch verscherzt, dass sie ihnen die Einkünfte aus der Frühmessen-Stiftung jahrelang vorenthalten hatte.
Dass Katharina bestrebt war, in den unruhigen Zeiten Tradition und Neues miteinander zu verbinden, zeigt sich auch daran, dass sie ihre Wahl zur Äbtissin der Tradition folgend vom Papst und vom Kaiser offiziell bestätigen ließ. In ihrem Testament bedachte sie eine zum Luthertum übergetretene Verwandte, auch dies Zeichen eines überkonfessionellen Denkens und Handelns. Die Betonung des friedlichen Miteinanders scheint überhaupt der Leitgedanke in ihrer Regierungszeit gewesen zu sein.
Katharina starb am 9. März 1560. Sie wurde vor dem Katharinen-Altar im Essener Münster beigesetzt. Die Grabschrift H.G.M.G. ist mit „Herr Gott mir gnädig“ oder „Herr gib mir Gnade“ übersetzt worden. Die linke Hälfte des Epitaphs (BIld oben), der 1947 entwendet wurde, nimmt Bezug auf die Seligpreisung der Friedfertigen in der Bergpredigt, auf der rechten Seite sind die Worte eingraviert:
„Anno 1560 den 9 Martii op den middach starf die edel und walgebaren katrina v.g. gnaden des keiserlich freiweltl. Stifftes essen abis, gebaren grafin zo tekenborgh, welke im fride regiert unt in frit gestorven is, der sel got gnade.“
Äbtissin Katharina von Tecklenburg wollte damit wohl über ihren Tod hinaus vom Leitgedanken des friedlichen Miteinanders künden. (FJG)
Quellen: Hermann Schaub: Die Herrschaft Rheda und ihre Residenzstadt. Von den Anfängen bis zum Ende des Alten Reiches. Bielefeld 2006. – https://de.wikipedia.org/wiki/Katharina_von_Tecklenburg. Abgerufen am 04.06.20. – http://www.inschriften.net/essen-stadt/inschrift/nr/di081-0118.ht. Abgerufen am 04.06.20. – Katharina Ulrike Mersch: Soziale Dimensionen visueller Kommunikation in hoch- und spätmittelalterlichen Frauenkommunitäten. Stifte, Frauenstifte und Klöster imVergleich. Göttingen 2012.