Katharina von der Mark

Fürstäbtissin 1337-1360

Mit Katharina von der Mark, geboren im Jahre 1310 als Tochter des Grafen Engelbert II. von der Mark und der Mathilda von Arenberg, übernahm der Spross einer einflussreichen Familie aus der Region das Amt der Essener Äbtissin.

In der Wahlanzeige für ihre Wahl 1337 werden 18 Kanonikerinnen aufgeführt. Einige kamen wie Katharina selbst aus wichtigen regionalen Dynastien. Daneben gab es Frauen edelfreier Familien und auch, in geringerer Anzahl, Töchter aus Ministerialenfamilien. In seiner Wahlanzeige hebt der Konvent („sehr edle Kanonikerinnen) die Exklusivität seiner Zusammensetzung und des Stiftes hervor. Damit sollte wohl näher begründet werden, warum man sich für die 27-jährige Katharina als Nachfolgerin für die Äbtissin Kunigunde von Berg einsetzte, die 1337 nach zehnjähriger Amtszeit „debelitatem persone“ (wegen persönlicher Schwäche) zurückgetreten war.

Nun lebte diese „schwache“ Frau nach ihrer Resignation (Rücktritt von einem Amt) immerhin noch bis 1355. Das könnte auf einen anderen Grund verweisen, warum sich der Konvent so vehement für Katharina von der Mark einsetzte. In der Urkunde zur Wahlanzeige wurde explizit auf den umfangreichen Grundbesitz des Essener Stifts im Gebiet des Grafen Adolf II. von Mark verwiesen, der zugleich seit 1328 Vogt des Stiftes Essen war. Man muss nicht gleich von einem „Klüngel“ sprechen, wenn man aus der Tatsache, dass Katharina die Schwester dieses Grafen war, darauf schließt, dass dem Konvent und den Herren von der Mark die Resignation der Kunigunde von Berg gelegen kam. Es spricht einiges dafür, dass man beim Rücktritt ein wenig nachgeholfen hat.

Nachdem die alte Äbtissin den Weg freigemacht hatte, ging alles schnell. Papst Benedikt XII. reagierte unverzüglich auf die Wahlanzeige aus Essen. Er schickte am 17. Juni 1337 Bischof Johann von Utrecht nach Essen. Er sollte vor Ort die Eignung der vom Essener Kapitel zur Äbtissin gewählten Katharina prüfen, den Altersdispens erteilen und die Gewählte formal in ihr Amt einsetzen. Das Ganze wurde dann am 11. August 1337 in Gelsenkirchen auf der Burg Horst vollzogen. Katharina musste dabei gegenüber dem Papst einen Eid als Äbtissin leisten. Sie schwört, dem Papst und dessen Nachfolgern treu und gehorsam zu sein, sich von Plänen und Intrigen gegen den Papst fernzuhalten, päpstliche Legaten ehrenvoll aufzunehmen und Eigentum nicht zu veräußern.

Die Vorgänge um die Wahl des Jahres 1337 verdeutlichen das exklusive politische und soziale Selbstverständnis des Essener Frauenstifts, das kirchenrechtlich unmittelbar der römischen Kirche bzw. dem Papst unterstellt war. Das genoss damit auch den Schutz des Papstes, der besonders in Zeiten eines schwachen Kaisertums zur Abwehr landesherrlicher Begehrlichkeiten sehr wichtig war. Am 11. Februar 1338 forderte Papst Benedikt XII. die Vasallen des Essener Stifts auf, der neuen Äbtissin Katharina von der Mark den schuldigen Gehorsam zu leisten und ihre Dienstpflichten zu erfüllen.

Aus ihrer Amtszeit ist wenig überliefert. 1338 verzichtete sie zur Erhöhung der Verteidigungskraft der Untertanen auf die Vorschrift (Kurmud genannt), dass nach dem Tod eines Bauern dessen Pferd und Waffen an das Stift zurückgegeben werden mussten. Im Jahre 1339 veranlasste sie den Umbau der alten romanischen Kirche in Borbeck, um mit ihrem Gefolge standesgemäß an den Gottesdiensten teilnehmen zu können. Während der „Großen Pest“ des Jahres 1349 soll sie die Juden, die der Brunnenvergiftung bezichtig worden waren, aus der Stadt vertrieben haben. Ein Pogrom wie andernorts fand jedoch in Essen nicht statt.

Katharina reformierte die Güterverwaltung des Stifts und setzte sich mit Erfolg für die Rückgewinnung entfremdeten Grundbesitzes ein. Das war notwendig, weil die Grafenhäuser des Rheinlands und Westfalens am Anfang des 14. Jahrhundert damit begonnen hatten, eigene Territorien auszubauen und ihren Besitz abzurunden. Zur ihrer Sicherheit ließ sie sich von Kaiser Karl IV., mit dem sie verwandt war, am 3. Februar 1357 die sog. „Goldene Bulle“ ausfertigen, in der alle althergebrachten kaiserlichen Privilegien der jeweiligen Äbtissin und des Essener Stifts aufgeführt waren und bestätigt wurden. Zuwiderhandlungen wurden mit hohen Strafen belegt.

Sie war eine der wenigen Äbtissinnen, die Kontakt anderen Frauenklöstern suchte. 1355 bat sie Papst Innozenz IV. um Erlaubnis, einem im Jahr das Kloster der Hl. Clara in Köln besuchen zu dürfen. Katharina kümmerte sich durch umfangreiche Altarstiftungen um die würdige Ausstattung der Stiftskirche und der Kirche in Borbeck und war überdies um die Pflege der Gebetskultur bemüht.  

Äbtissin Katharina von der Mark starb am 27. September 1360 nach einer 30-jährigen Amtszeit. Sie wurde in der Münsterkirche beigesetzt. (FJG)

Quelle: Thomas Schilp, Soziale Differenzierung des Essener Frauenkonvents im Spätmittelalter. In: Frauen bauen Europa. Internationale Verflechtungen des Frauenstifts Essen, hrsg. von Thomas Schilp. Essen 2011, S. 341-367. – Ute Küppers-Braun: Macht in Frauenhand. 1000 Jahre Herrschaft adeliger Frauen in Essen. Essen 2002, S. 65.

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