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1 09.08.2024
Seit vielen Monaten steht in der Borbecker Glühstraße ein Auto unbewegt am Straßenrand. Inzwischen wohl nicht mehr versichert oder angemeldet, hat das Ordnungsamt das Vehikel entdeckt und einen Zettel dran geklebt. Auch das ist schon lange, sehr lange her. Weiter geschieht nichts, gar nichts, Die Nachbarn wundern sich und ärgern sich, weil ein Parkplatz blockiert wird.
Jetzt wirds kompliziert: Anwohner berichten, dass der Halter des Fahrzeugs verstorben sei. Der- oder diejenigen, die dies Vehikel hätten erben können, haben offenbar dankend abgelehnt. "Das Erbe ausgeschlagen" heißt das wohl im Juristen-Deutsch und das ist völlig in Ordnung. Doch was geschieht nun mit dem herrenlosen Auto? Was muss geschehen, was darf geschehen? Oder müssen die Anwohner darauf warten, bis der Wagen zu Staub zerfällt und sie dann zu Besen und Kehrschaufeln greifen dürfen?
Fragen über Fragen. Was sagen die Juristen dazu?
Bis zur nächsten Woche
Ihre und Eure Monica
Noch eine Frage: Wie gendert man eigentlich herrenlos? ;-)
Kommentare
Kommentar von Udo Fernbach |
Herr Renzel als Vertreter des Herrn Oberbürgermeisters wird bestimmt eine gute Idee haben.
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