Der Vielgeschmähte

Sommerflieder ist umstritten – und in der Schweiz sogar bald verboten

0 09.08.2024

Er duftet süß wie Honig und an seinen Blüten summt und brummt es. Zahlreiche Schmetterlinge stecken ihre Rüssel in die Blüten und saugen den Nektar des Sommerflieders. Seine blau-violetten Blüten sind eine Zierde. Doch Buddleja ist umstritten – und in der Schweiz sogar verboten.

Der Sommer- oder Schmetterlingsflieder ist ein sommergrüner Strauch mit bis zu 25 cm langen schmalen Laubblättern. Die Blätter sind schwach gezähnt, auf der Oberseite dunkelgrün. Die Unterseite ist graufilzig. Außerdem gibt es noch winzige Nebenblätter, die gewöhnlich 1 mm bis 6 mm breit sind. Filzig behaart ist auch die Rinde der vierkantigen Zweige. Der Strauch kann bis zu fünf Meter hoch werden.

Sehr auffällig sind die am Ende eines Stängels stehenden, langen, schmalen und dichten Blütenstände. Sie laufen spitz zu und können bis 30 cm lang werden. Ihr Durchmesser beträgt bis zu fünf Zentimeter. Die einzelnen Blüten sind klein meist blau, violett, rosa oder ganz selten weiß. Ihr Honigduft lockt viele Insekten, darunter auch Schmetterlinge wie das Tagpfauenauge, den Kleinen Fuchs, Zitronenfalter, C-Falter oder auch den Admiral an. Und diese Schmetterlinge haben Freude an der Pflanze von Juni bis September, denn so lange blüht der Strauch, bevor er über den Winter seine Blätter verliert.

Eine Zeit lang war er beliebte Gartenpflanze, auch in Parks setzte man den schmucken Strauch, der ursprünglich aus China und Tibet stammt. Aus unseren Gärten ging er stiften und besetzte Brachen oder Flächen mit bloßem, steinigen Untergrund (Ruderalflächen).

Der einstige Zierstrauch kommt gut mit unserem Klima zurecht und trägt durch seine rasche Ausbreitung dazu bei, Artenvielfalt zu reduzieren, indem er andere Pflanzen verdrängt.

Naturschützer raten deshalb darauf zu verzichten Schmetterlingsflieder anzupflanzen. Der NABU (Naturschutzbund Deutschland) empfiehlt auf heimische Arten zurückzugreifen. So blühen die Stauden Blutweiderich, Echter Baldrian oder Gewöhnlicher Wasserdost etwa zur gleichen Zeit. Diese Pflanzen besitzen den Vorteil, dass sie nicht nur Nektar für die Falter bieten, sondern auch von den Raupen als Futterpflanzen genutzt werden können, während der Sommerflieder als Raupenfutterpflanze keine nennenswerte Rolle spielt.

In der Schweiz wird es daher ab dem 1. September 2024 verboten sein, Sommerflieder zu verkaufen und anzupflanzen. Der Bann trifft in der Schweiz außerdem den Kirschlorbeer (und zahlreiche andere Neophyten). Kirschlorbeer bildet auch bei uns als Heckenpflanze eine grüne Mauer in unseren Gärten, ohne ökologischen Nutzen für Vögel und Insekten. Auch beim Stadtverband der Kleingärtner in Essen ist Kirschlorbeer nicht mehr erwünscht und darf dort nicht mehr gepflanzt werden.

Zum Bild: Ein einziger Strauch kann bis 3 Millionen Samen produzieren. Sie sind sehr leicht und werden durch den Wind verbreitet. Bis zu 40 Jahre lang bleibt der Samen im Boden keimfähig. Das trägt zur rasanten Verbreitung bei. Foto: flora

 

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Was ist die Summe aus 3 und 4?